Asylentscheidungen Österreich 2019

Asylgewährungen

2019 wurde in Österreich 9.723 Personen der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention zugesprochen. Das sind weniger als in den Jahren von 2015 bis 2018 (2015 und 2018 erhielten ca. 14.500 Menschen Asyl, 2016 und 2017 waren es sogar ca. 22.000), allerdings wurden 2019 durch den Rückgang der Asylantragszahlen auch weniger Entscheidungen getroffen als in den vier vorangegangenen Jahren. Verglichen mit der Zeit vor 2014 ist die Zahl der Anerkennungen weiterhin sehr hoch.

Grafik: Asylgewährungen in Österreich 2002 bis 2019

Afghanistan war 2019 der Herkunftsstaat mit den meisten positiven Asylentscheidungen. Über die letzten fünf Jahre kamen mehr als die Hälfte (52%) der Menschen, die in Österreich Asyl erhielten, aus Syrien, 21% aus Afghanistan. 96% aller Asylgewährungen von 2015 bis 2019 entfielen auf nur sechs Staaten (Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Somalia, Russland) und Staatenlose.

Grafik: Asylgewährungen nach Herkunftsstaaten 2015 bis 2019

Asylgewährungen nach Instanz, Herkunft, Geschlecht und Alter

Für Asylentscheidungen in erster Instanz ist in Österreich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig. Beschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Syrische Flüchtlinge, die 2019 Asyl bekamen, hatten dies zu 86% in bereits in erster Instanz zugesprochen bekommen. Ein völlig anderes Bild gibt es bei Asylberechtigten aus Afghanistan: nur 29% der in diesem Jahr anerkannten Personen hatten den Status vom BFA erhalten, alle anderen erst nach Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Grafik: Asylgewährungen in erster und zweiter Instanz nach Herkunftsstaaten

Anmerkung: Die Zahl der Asylgewährungen in zweiter Instanz wurde aus der Differenz der gesamten Asylanerkennungen (BMI Asyljahresstatistik 2019) und jenen der Anerkennungen in erster Instanz (parlamentarische Anfragebeantwortungen) berechnet.

Etwas mehr als die Hälfte (53%) der 2019 anerkannten Flüchtlinge waren männlich, 47% weiblich. In erster Instanz haben gleich viele männliche wie weibliche Personen Asyl erhalten, in zweiter Instanz war das Verhältnis 57% männlich zu 43% weiblich.

Fast drei Viertel der Personen, die vom BFA Asyl erhielten, waren Minderjährige. In zweiter Instanz hingegen waren 63% Erwachsene. Ein Grund für den hohen Anteil an Minderjährigen in erster Instanz dürfte einerseits bei in Österreich geborenen Kindern von Asylberechtigten und andererseits bei Familienzusammenführungen liegen. Insgesamt betrafen 43% der Asylgewährungen Erwachsene, 57% Minderjährige.

Grafik: Asylgewährungen in erster und zweiter Instanz nach Geschlecht und Alter

Anmerkung: Eurostat gibt eine etwas höhere Zahl an Asylanerkennungen für 2019 an als das BMI in der Asyljahresstatistik (Eurostat: 9.975 Asylgewährungen, BMI: 9.723).

Asylentscheidungen in erster Instanz

2019 wurden vom BFA insgesamt 17.203 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Der deutliche Rückgang der Zahl an Entscheidungen gegenüber dem Vorjahr (40.463 Entscheidungen) liegt darin begründet, dass der Rückstau an offenen Verfahren, der sich durch die hohe Asylantragszahl vor allem im Jahr 2015 ergeben hat, weitgehend abgebaut wurde. Am Jahresende 2019 gab es noch 3.901 offene Verfahren in erster Instanz.

Grafik: Asylanträge, Entscheidungen in erster Instanz und offene Verfahren 2015 bis 2019

Bevor auf die Entscheidungen des BFA detailliert eingegangen wird, noch einige Anmerkungen zu den einzelnen Entscheidungsarten in Asylverfahren:

Asyl wird gewährt, wenn eine begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Gründe (Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) glaubhaft gemacht werden kann. Subsidiären Schutz erhalten Personen, denen zwar kein Asyl zugesprochen wird, deren Leben oder Sicherheit im Herkunftsland jedoch gefährdet ist (z.B. durch Krieg, Unruhen oder Folter). Werden sowohl Asyl wie auch subsidiärer Schutz abgelehnt, wird noch geprüft, ob eine Ausweisung aufgrund des Schutzes des Privat- und Familienlebens dauerhaft unzulässig ist. In diesem Fall wird ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (im Folgenden als "humanitärer Aufenthalt" bezeichnet) erteilt.

Ablehnende Entscheidungen sind Zurück- und Abweisungen. Eine Zurückweisung des Asylantrags erfolgt, wenn ein anderer EU-Staat, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island nach der Dublin-Verordnung für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, bei Drittstaatssicherheit oder bei unbegründeten Folgeanträgen. Abweisung bedeutet, dass ein Asylantrag nach inhaltlicher Prüfung sowohl hinsichtlich Asyl wie auch subsidiärem Schutz und humanitärem Aufenthalt abgelehnt wurde.

Unter sonstige Entscheidungen fallen insbesondere Einstellungen von Verfahren, wenn eine Person nicht mehr auffindbar oder freiweillig ausgereist ist. Daneben gibt es noch in einigen wenigen Fällen Gegenstandslosigkeiten und Aussetzungen von Asylverfahren.

2019 wurde in Asylverfahren vom BFA 6.959-mal eine schutzgewährende Entscheidung getroffen, in 7.782 Fällen wurde das Asylansuchen ab- oder zurückgewiesen. Durch die geringere Zahl der Entscheidungen sind die absoluten Werte sowohl für Schutzgewährungen als auch für Ablehnungen geringer wie in den Vorjahren. Prozentuell betrachtet stieg der Anteil von schutzgewährenden Entscheidungen von 36% 2018 auf 40% 2019 an, jener der Ablehnungen sank von 57 auf 45%.

Grafik: Entscheidungen in Asylverfahren erster Instanz in Österreich 2016 bis 2019

5.619 Personen wurde 2019 in erster Instanz der Asylstatus zugesprochen. Subsidiärer Schutz wurde vom BFA 1.065-mal gewährt, ein humanitäres Aufenthaltsrecht 275-mal.

Grafik: Schutzgewährungen in Asylverfahren erster Instanz in Österreich 2016 bis 2019

2.733 Asylanträge wurden 2019 vom BFA im Zulassungsverfahren zurückgewiesen. In 5.049 Fällen endete das Asylverfahren nach inhaltlicher Prüfung mit einer Abweisung des Antrags. 2.313 Verfahren wurden eingestellt. Der Anteil der Abweisungen hat gegenüber dem Vorjahr abgenommen, jener der Zurückweisungen und Einstellungen ist gestiegen.

Grafik: Ablehnende und sonstige Entscheidungen in Asylverfahren erster Instanz in Österreich 2016 bis 2019

Asylentscheidungen in 1. Instanz nach Herkunftsstaaten

Die beiden Hauptherkunftsstaaten von AsylwerberInnen in Österreich waren 2019 Afghanistan und Syrien. Die meisten Entscheidungen, die das BFA in diesem Jahr getroffen hat, betrafen ebenso diese beiden Staaten (wobei bei Afghanistan aufgrund von noch offener Verfahren aus den Vorjahren deutlich mehr Entscheidungen getroffen wurden als neue Asylanträge gestellt wurden).

Grafik: Zahlen der Asylanträge, der Entscheidungen in erster Instanz und der offenen Verfahren 2019

Asyl wurde in erster Instanz am öftesten SyrerInnen gewährt, subsidiärer Schutz AfghanInnen und ein humanitärer Aufenthaltsrecht Menschen aus der Russischen Föderation.

Die meisten Zurück- und Abweisungen von Asylanträgen gab es für AsylwerberInnen aus Afghanistan, ebenso wie die mit Abstand am meisten Einstellungen von Asylverfahren.

Grafik: Entscheidungen in Asylverfahren erster Instanz für die Hauptherkunftsstaaten von AsylwerberInnen in Österreich 2019

Anmerkung: Angeführt sind nur die 20 Staaten mit den meisten Asylentscheidungen 2019.

Die sechs Herkunftsstaaten, für die 2019 die meisten Asylanträge gestellt wurden und für die auch vom BFA die meisten Entscheidungen getroffen wurden, weisen alle einen Anteil von Schutzgewährungen von mindestens 30% (Irak) auf.

Einen sehr hohen Prozentsatz von Schutzgewährungen gibt es bei Entscheidungen über Anträge von syrischen, staatenlosen und somalischen AsylwerberInnen. Ablehnungsraten über 75% hingegen sind bei Staatsangehörigen Indiens, Nigerias, Georgiens oder Pakistans festzustellen. Vergleichsweise viele sonstige Entscheidungen wurden bei Personen aus Afghanistan, Bangladesch oder dem Irak getroffen.

Lässt man Zurückweisungen und sonstige Entscheidungen beiseite, bleiben jene Entscheidungen, in denen auch inhaltlich geprüft wurde, ob Gründe für internationalen Schutz vorliegen oder nicht. Bei AsylwerberInnen aus Syrien wurde nur 1% der Asylanträge nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen. Ein umgekehrtes Bild gibt es bei Anträgen von indischen Staatsangehörigen: bei ihnen wurde nur bei 0,4% ein Schutzstatus gewährt.

Grafik: Entscheidungen (prozentuell) in Asylverfahren erster Instanz 2019

Betrachtet man die Entscheidungen des BFA für einzelne Herkunftsstaaten über die letzten vier Jahre, kann man vor allem bei Entscheidungen zu Asylanträgen von Personen aus Afghanistan und Somalia Veränderungen erkennen. Bei afghanischen Staatsangehörigen ist der Anteil der Asylgewährungen von 12% im Jahr 2016 auf 28% 2019 gestiegen. Waren 2018 noch 60% der Entscheidungen Abweisungen, waren es 2019 nur mehr 23%. Deutlich erhöht hat sich der Prozentsatz der sonstigen Entscheidungen.

Somalische Asylsuchende erhielten 2019 vermehrt Asyl statt subsidiärem Schutz. 2017 betrug der Anteil der positiven Asylentscheidungen noch 22%, 2019 waren es bereits 64%. Gewährungen von subsidiärem Schutz hingegen sanken in diesem Zeitraum von 40% auf 10%.

Grafik: Anteil Asylgewährungen, subsidiärer Schutz, humanitärer Aufenthalt, Zurückweisungen, Abweisungen, sonstige Entscheidungen in erster Instanz für Herkunftsstaat: Afghanistan

Anmerkungen

Als Quellen für die verwendeten Daten wurden die Asylstatistiken des BMI (insbesondere die Jahrestatistik 2019), parlamentarische Anfragebeantwortungen und die Datenbanken von Eurostat verwendet.

In den Asylstatistiken des BMI sind Angaben zu den pro Jahr getroffenen rechstkräftigen Entscheidungen zu finden (unabhängig davon, in welcher Instanz die Entscheidung getroffen wurde).

Zwei parlamentarische Anfragebeanwortungen vom Juli 2019 (beantwortet durch Innenminister Peschorn) und März 2020 (Innenminister Nehammer) geben einen detaillierten Aufschluss über die vom BFA in erster Instanz getroffenen Asylentscheidungen.

Bei Eurostat sind Angaben zu allen Herkunftsstaaten, zum Geschlecht und zur Altersgruppenzugehörigkeit der Asylsuchenden zu finden. Allerdings weichen die Daten teilweise von jenen der Jahresstatistik des BMI oder den Anfragebeantwortungen ab. Die Zahlen sind bei Eurostat auf Vielfache von 5 gerundet. Für Österreich werden die Daten an Eurostat über die Statistik Austria bereitgestellt, welche wiederum die Daten im Asylbereich vom BMI erhält.

Links zu den Datenquellen: