2024 wurden in Österreich 25.360 Asylanträge gestellt, deutlich weniger als im Vorjahr (59.232 Anträge).
2022 und 2023 gab es zwar eine hohe Anzahl an Asylanträgen, aber auch sehr viele Einstellungen von Asylverfahren (2022 42.491 Verfahrenseinstellungen, 2023 31.066), weil die Personen nach der Antragsstellung oft rasch in andere Staaten weiterreisten.
Erstantrag: erstmalig in Österreich gestellter Asylantrag
Zu den Erstanträgen zählen originäre Anträge (Antrag einer neu, aber nicht im Rahmen von Familiennachzug eingereisten Person), Anträge von Personen, denen im Rahmen von Familiennachzug die Einreise gestattet wurde, und Anträge für nachgeborene Kinder (in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten).
Mehrfachantrag: neuerlicher Asylantrag nach einer bereits erfolgten rechtskräftigen Entscheidung
22.254 der Asylansuchen waren Erst- und 3.106 Mehrfachanträge. Während die Zahl der Erstanträge stark zurückgegangen ist, blieb jene der Mehrfachanträge in etwa gleich hoch wie 2023.
Die Erstanträge setzten sich aus 10.311 originären Anträgen, 7.652 Anträgen, die im Rahmen von Familiennachzug gestellt wurden, und 4.291 Anträgen für nachgeborene Kinder zusammen.
Die Zahl der originären Asylanträge betrug 2024 nur rund ein Viertel des Vorjahreswertes. Ihr Anteil an den gesamten Asylanträgen sank von 74 Prozent im Vorjahr (und 91 Prozent 2022) auf 41 Prozent.
Die Asylantragszahlen in Zusammenhang mit Familienzusammenführung waren geringer als 2023 und gingen in der zweiten Jahreshälfte stark zurück. Insgesamt entfielen 30 Prozent der Schutzansuchen 2024 auf den Familiennachzug.
Die Zahl der Erstasylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in der Asylstatistik des BMI nicht explizit angegeben, kann aber aus der Zahl der Erstasylanträge insgesamt abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder berechnet werden.
Die monatlichen Asylantragszahlen lagen 2024 zwischen 1.738 (im August) und 2.507 (im Mai). Im Dezember wurden 1.877 Asylanträge registriert.
Die meisten originären Asylanträge wurden 2024 von August bis Oktober verzeichnet. Die Zahl der Anträge im Rahmen von Familiennachzug war im März und Mai am höchsten.
Die Zahl der AsylwerberInnen in Grundversorgung hat sich im Laufe des Jahres 2024 von 20.571 auf 13.172 reduziert.
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen und Vertriebene aus der Ukraine. Am 1.1.2025 waren insgesamt 68.161 Personen in Grundversorgung, davon stammten 36.841 aus der Ukraine und 31.320 aus anderen Staaten.
Herkunftsstaaten
Wichtigster Herkunftsstaat von AsylwerberInnen in Österreich war 2024 Syrien. Auf SyrerInnen entfielen 55 Prozent aller Asylanträge. Die zweitmeisten Anträge wurden von afghanischen, die drittmeisten von türkischen Staatsangehörigen gestellt.
Für die meisten originären Asylanträge, Anträge für nachgeborene Kinder und Anträge in Zusammenhang mit Familiennachzug waren SyrerInnen verantwortlich, AfghanInnen für die höchste Zahl an Mehrfachanträgen.
84 Prozent der Personen, die 2024 erstmals einen Asylantrag in Österreich stellten, stammten aus einem asiatischen Staat (inklusive der Türkei), 10 Prozent aus einem afrikanischen, 3 Prozent aus einem europäischen und ein Prozent aus einem amerikanischen Herkunftsland (Staatenlose und Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit konnten keinem Kontinent zugeordnet werden).
1.170 Erstasylanträge (5 Prozent der Erstanträge) entfielen auf Personen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“, davon 457 auf marokkanische, 161 auf georgische, 144 auf algerische und 115 auf tunesische Asylsuchende.
Von Personen aus Staaten, für dessen BürgerInnen eine visumsfreie Einreise nach Österreich möglich ist, wurden 603 Asylansuchen (3 Prozent aller Anträge) registriert. Die meisten davon kamen von georgischen, ukrainischen und venezolanischen Staatsangehörigen.
Im BFA-Verfahrensgesetz bzw. in der Herkunftsstaaten-Verordnung sind sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ festgelegt, für deren Staatsangehörige ein beschleunigtes Asylverfahren vorgesehen ist. Im BFA-Verfahrensgesetz sind alle EU- und EFTA-Staaten sowie das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland als sichere Herkunftsstaaten definiert, in der Herkunftsstaaten-Verordnung weitere 18 Staaten (alle Balkanstaaten, Georgien, Armenien, Marokko, Algerien, Tunesien, Ghana, Benin, Senegal, Namibia, die Mongolei, Südkorea und Uruguay).
Von 2007 bis 2010 und 2013 war Russland das Herkunftsland mit der höchsten Asylantragszahl in Österreich, 2011 und 2012 war es Afghanistan. Seit 2014 wechselten sich Syrien und Afghanistan als Hauptherkunftsstaat ab, wobei in den letzten beiden Jahren SyrerInnen die meisten Asylanträge stellten.
Insbesondere die Asylantragszahlen von Personen aus der Türkei und Marokko gingen im Vergleich zum Vorjahr stark zurück. Aber auch bei allen anderen Hauptherkunftsstaaten war ein Rückgang der Asylanträge zu beobachten. Der leichte Anstieg bei Schutzansuchen von afghanischen Staatsangehörigen im letzten Quartal 2024 war unter anderem auf eine gestiegene Anzahl von Mehrfachanträgen zurückzuführen.
In der Grundversorgung (ohne UkrainerInnen) bildeten 2024 SyrerInnen die größte Gruppe. Für alle Hauptherkunftsstaaten ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Jahresbeginn zurückgegangen.
Anmerkung: Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen und Vertriebene aus der Ukraine (diese werden hier allerdings nicht berücksichtigt, da sie keine Asylanträge stellen müssen).
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurden 2024 925 Asylanträge eingebracht (das waren 4 Prozent aller Schutzansuchen), ein markanter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, wo noch 4.946 Anträge registriert wurden. Seit November 2023 gab es nie mehr als 140 Asylansuchen von UMF pro Monat.
Bei den hohen Asylantragszahlen von UMF in den Vorjahren ist zu beachten, dass viele von ihnen scheinbar nicht in Österreich geblieben sind. Laut der BFA-Statistik wurden 2022 11.613 und 2023 4.715 Asylverfahren eingestellt, weil die Minderjährigen nicht mehr auffindbar waren.
94 Prozent der UMF, die 2024 in Österreich um Asyl angesucht haben, waren männlich, 92 Prozent von 14 bis 17 Jahre alt. Hauptherkunftsstaat war Syrien.
Bis 2023 kam die überwiegende Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen aus Afghanistan (wobei es aber auch viele Weiterreisen in andere Staaten gab). 2024 bildeten erstmals syrische Kinder und Jugendliche die größte Gruppe unter den UMF (obwohl auch bei ihnen ein Rückgang im Vergleich zu 2023 zu beobachten war).
Asylsuchende nach Geschlecht und Alter
Der vor allem in der ersten Jahreshälfte hohe Anteil von Asylanträgen im Rahmen von Familiennachzug spiegelt sich auch in der demografischen Zusammensetzung der AsylwerberInnen wider. Der Anteil von weiblichen Schutzsuchenden lag 2024 bei 42 Prozent (im Vorjahr waren 24 Prozent der AsylwerberInnen weiblich, 2022 9 Prozent).
Bei männlichen AsylwerberInnen waren originäre Asylsuchen die häufigste Antragsart, bei weiblichen waren es Anträge über Familiennachzug.
70 Prozent der originären Anträge und 75 Prozent der Mehrfachanträge wurden von männlichen Personen gestellt. Beim Familiennachzug hingegen waren 62 Prozent weiblich.
Mehr als die Hälfte der AsylwerberInnen war minderjährig. 7.761 waren begleitete, 925 unbegleitete Minderjährige und 4.291 in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten.
31 Prozent der Asylsuchenden war jünger als 7 Jahre (7.927 Anträge), 33 Prozent von 18 bis 34 Jahre alt (8.430 Anträge).
Im Vergleich zu den Vorjahren, wo männliche Erwachsene die klar größte Gruppe unter den AsylwerberInnen bildeten, war das Verhältnis von männlichen Minderjährigen, weiblichen Minderjährigen, männlichen Erwachsenen und weiblichen Erwachsenen in diesem Jahr etwas ausgeglichener.
Entscheidungen in Asylverfahren
2024 gab es 17.028 rechtskräftige positive Asylentscheidungen, in 7.790 Entscheidungen wurde subsidiärer Schutz und in 1.455 ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen („humanitärer Aufenthaltstitel“) zuerkannt.
In der BMI-Asylstatistik wird die Zahl der rechtskräftigen Entscheidungen angegeben. Es ist in einzelnen Fällen möglich, dass es zu einer Person in einem Asylverfahren zwei positive Entscheidungen gibt, z.B. wenn in erster Instanz subsidiärer Schutz, nach einem Beschwerdeverfahren jedoch Asyl zuerkannt wurde.
Bei den Zahlen zu den erteilten humanitären Aufenthaltstiteln sind auch Personen enthalten, die keinen Asylantrag gestellt haben. In der Asylstatistik des BMI wird erst seit 2020 zwischen Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, die infolge eines Asylverfahrens gewährt wurden, und solchen, die ohne Zusammenhang mit einem Asylantrag vergeben wurden, unterschieden.
Anmerkung: 442 Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden 2024 infolge eines Asylverfahrens zuerkannt, 1.013 aus anderen Gründen.
Der Großteil der Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz betraf 2024 syrische Staatsangehörige. Auf sie entfielen 73 Prozent der positiven Asylbescheide und 70 Prozent der Gewährungen von subsidiärem Schutz.
3.434 Asylverfahren endeten 2024 mit einer „sonstigen“ Entscheidung. 2023 war das noch in mehr als 31.000 Verfahren der Fall.
„Sonstige“ Entscheidungen in Asylverfahren sind insbesondere Verfahrenseinstellungen, weil der/die Asylsuchende nicht mehr auffindbar und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen kann oder die Person freiwillig ausgereist ist. Die sonstigen Entscheidungen können als ein Indikator dienen, ob viele Personen in andere Staaten weitergereist sind. Die Zahl der tatsächlichen Weiterreisen kann aber durchaus um einiges höher sein, da es sowohl bei noch offenen wie auch bei bereits entschiedenen Verfahren möglich ist, dass sich der/die AntragstellerIn nicht mehr in Österreich aufhält. Zu beachten ist, dass ein Teil der Verfahrenseinstellungen im aktuellen Jahr auf bereits im Vorjahr (bzw. in Vorjahren) gestellte Asylanträge zurückgeht.
Offene Asylverfahren
Ende Dezember 2024 waren 28.908 Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Die offenen Verfahren in erster Instanz sanken seit Jahresbeginn um 12.640, die Zahl der in höheren Instanzen noch nicht entschiedenen Asylverfahren nahm um 3.495 zu. Die meisten der offenen Verfahren betrafen syrische Staatsangehörige.
Anmerkung: Bei den offenen Verfahren in 1. Instanz sind auch jene Verfahren inkludiert, die zwar bereits entschieden, aber noch nicht rechtskräftig sind.
Anmerkungen
Die im Text und in den Grafiken verwendeten Daten stammen aus den Monats- und Jahresstatistiken des BMI (abgerufen am 22.3.2025). Für die Asylanträge nach Herkunftsstaat bis 2023 wurden die von der Statistik Austria veröffentlichten Zahlen herangezogen (wobei der einzige Unterschied zu den BMI-Asylstatistiken darin liegt, dass Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit getrennt angeführt werden).
In früheren BMI-Statistiken fehlende Daten zu den Anträgen nach Altersgruppe wurden den Asylstatistiken von Eurostat entnommen.
In der BMI-Asylstatistik werden seit 2022 auch Zahlen zu Asylanträgen für in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten (in der Statistik als „nachgeborene Kinder“ bezeichnet; Daten ab 2021 verfügbar) und Daten über die Zahl der Asylanträge, die weder im Rahmen von Familiennachzug noch für in Österreich geborene Kinder gestellt wurden („originäre Asylanträge“; Werte in der Asylstatistik ab 2015 verfügbar), angegeben. Fehlende Daten wurden, wenn möglich, berechnet (Familiennachzug: Erstanträge abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder; Familiennachzug und in Österreich geborene Kinder: Erstanträge minus originäre Anträge).
Auf eine Darstellung der in der Asylstatistik des BMI angegebenen Daten zu den negativen Asylentscheidungen wurde hier verzichtet, da diese Daten schwer zu interpretieren sind. In einem Asylverfahren können bis zu drei negative Entscheidungen getroffen werden (Asyl, subsidiärer Schutz, berücksichtigungswürdige Gründe), die in der Statistik einzeln gezählt werden. Die Gesamtzahl der „rechtskräftig negativen Entscheidungen“ ist daher wenig aussagekräftig, da sie zu einer Person mehrere negative Entscheidungen enthalten kann. Bei den „rechtskräftig negativen Asylentscheidungen“ wiederum sind auch Personen enthalten, denen zwar kein Asyl, aber ein anderer Schutzstatus (subsidiär, humanitär) gewährt wurde, und Asylsuchende, die im Zulassungsverfahren wegen Zuständigkeit eines anderen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgewiesen wurden.
Daten zu den negativen Entscheidungen in erster Instanz (auf Basis der BFA-Statistik und von parlamentarischen Anfragebeantwortungen) sind unter ⇒ Asylentscheidungen 2024 zu finden.
Quellenangaben zur Zahl der Personen in Grundversorgung siehe ⇒ Grundversorgung 2024