2026 wurden in Österreich bis Ende April 3.397 Asylanträge registriert.
2022 und 2023 gab es zwar eine hohe Anzahl an Asylanträgen, aber auch sehr viele Einstellungen von Asylverfahren (2022 42.491 Verfahrenseinstellungen, 2023 31.066), weil die Personen nach der Antragsstellung oft rasch in andere Staaten weiterreisten.
Erstantrag: erstmalig in Österreich gestellter Asylantrag
Zu den Erstanträgen zählen originäre Anträge (Antrag einer neu, aber nicht im Rahmen von Familiennachzug eingereisten Person), Anträge von Personen, denen im Rahmen von Familiennachzug die Einreise gestattet wurde, und Anträge für nachgeborene Kinder (in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten).
Mehrfachantrag: neuerlicher Asylantrag nach einer bereits erfolgten rechtskräftigen Entscheidung
In den ersten vier Monaten 2026 entfielen 43 Prozent der Asylanträge auf Personen, die neu nach Österreich eingereist sind (1.410 originäre Anträge, 38 Familiennachzug), 57 Prozent hingegen auf solche, die entweder bereits in Österreich aufhältig waren (702 Mehrfachanträge) oder hier geboren wurden (1.247 nachgeborene Kinder).
Die Zahl der Erstasylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in der Asylstatistik des BMI nicht explizit angegeben, kann aber aus der Zahl der Erstasylanträge insgesamt abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder berechnet werden.
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 2846/GP28 finden sich für die Jahre 2021 bis 2023 leicht abweichende Angaben zu den Asylanträgen über Familiennachzug: 2.488 (für 2021), 4.181 (für 2022), 9.254 (für 2023).
Im April 2026 wurden 799 Asylanträge eingebracht. Seit 2001 gab es insgesamt nur fünf Monate mit weniger Anträgen (drei Monate im Jahr 2010 und zwei Monate in der Anfangszeit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020).
42 Prozent der Asylansuchen im April 2026 waren originäre Anträge, 37 Prozent Anträge für nachgeborene Kinder und 19 Prozent Mehrfachanträge. In Zusammenhang mit Familiennachzug wurden 13 Anträge (1,6 Prozent) gestellt.
Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen ohne Geflüchtete aus der Ukraine hat seit Jahresbeginn 2026 um 2.923 Personen abgenommen. Am 1.5.2026 erhielten 19.988 nicht-ukrainische Personen Grundversorgung.
Zu Jahresbeginn waren 10.506 der grundversorgten Personen AsylwerberInnen. Mittlerweile hat sich die Zahl der AsylwerberInnen in Grundversorgung auf etwa 7.100 reduziert.
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen und Vertriebene aus der Ukraine (diese werden hier allerdings nicht berücksichtigt, da sie keine Asylanträge stellen müssen).
Insgesamt gab es am 1.5.2026 48.281 BezieherInnen von Grundversorgungsleistungen, davon stammten 28.293 aus der Ukraine.
Herkunftsstaaten
Die meisten Asylanträge wurden 2026 bis Ende April von SyrerInnen und AfghanInnen gestellt.
Betrachtet man nur die Erstasylanträge, so war Syrien der Hauptherkunftsstaat. Die größte Zahl an Mehrfachanträgen stammte von afghanischen Staatsangehörigen.
81 Prozent der Asylansuchen von SyrerInnen waren Anträge für in Österreich geborene Kinder und (zu einem geringen Teil) Familiennachzug.
Der Herkunftsstaat mit den meisten originären Asylanträgen war Afghanistan (309 Anträge), gefolgt von Syrien (120), dem Iran (115), Somalia (89) und der Türkei (84).
In der Asylstatistik des BMI sind für die 10 Staaten mit den meisten Asylanträgen die Zahl der originären und der nicht-originären Anträge angegeben. Die Zahl der auf den Familiennachzug und nachgeborene Kinder entfallenden Anträge wurde aus den nicht-originären Anträgen abzüglich der Mehrfachanträge berechnet.
72 Prozent der Personen, die in den ersten vier Monaten 2026 erstmals einen Asylantrag in Österreich stellten, stammten aus einem asiatischen Staat (inklusive der Türkei), 14 Prozent aus einem afrikanischen, 10 Prozent aus einem europäischen und ein Prozent aus einem amerikanischen Herkunftsland. 4 Prozent waren Staatenlose oder Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
170 Erstasylanträge (6 Prozent der Erstanträge) entfielen auf Personen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“. Die meisten kamen von georgischen Asylsuchenden (41 Anträge).
Von Personen aus Staaten, für dessen BürgerInnen eine visumsfreie Einreise nach Österreich möglich ist, wurden 231 Asylansuchen (9 Prozent aller Anträge) registriert, davon 75 von moldawischen und 48 von ukrainischen Staatsangehörigen.
Im BFA-Verfahrensgesetz bzw. in der Herkunftsstaaten-Verordnung sind sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ festgelegt, für deren Staatsangehörige ein beschleunigtes Asylverfahren vorgesehen ist. Im BFA-Verfahrensgesetz sind alle EU- und EFTA-Staaten sowie das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland als sichere Herkunftsstaaten definiert, in der Herkunftsstaaten-Verordnung weitere 18 Staaten (alle Balkanstaaten, Georgien, Armenien, Marokko, Algerien, Tunesien, Ghana, Benin, Senegal, Namibia, die Mongolei, Südkorea und Uruguay).
Die meisten Erstasylanträge hatten zuletzt SyrerInnen aufzuweisen.
Von Personen aus der Republik Moldau wurden im April 2026 keine Asylanträge mehr gestellt.
Von 2007 bis 2010 und 2013 war Russland das Herkunftsland mit der höchsten Asylantragszahl in Österreich, 2011 und 2012 war es Afghanistan. Seit 2014 wechselten sich Syrien und Afghanistan als Hauptherkunftsstaat ab.
In der Grundversorgung (ohne UkrainerInnen) bilden SyrerInnen die größte Gruppe.
Hier sind neben AsylwerberInnen auch subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung und aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen inkludiert (nicht jedoch Vertriebene aus der Ukraine).
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurden 2026 bis Ende April 57 Asylanträge eingebracht.
Bei den hohen Asylantragszahlen von UMF in den Jahren 2021 bis 2023 ist zu beachten, dass viele von ihnen scheinbar nicht in Österreich geblieben und in andere Staaten weitergereist sind.
72 Prozent der UMF, die 2026 bisher in Österreich um Asyl angesucht haben, waren männlich. Die meisten waren von 14 bis 17 Jahre alt. Der Herkunftsstaat mit den meisten Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen war Somalia.
Mit Ausnahme von 2024, als syrische Kinder und Jugendliche die größte Gruppe unter den UMF bildeten, kam die überwiegende Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen in den letzten Jahren aus Afghanistan. 2026 gab es bis Ende April allerdings nur sechs Asylanträge von UMF aus Afghanistan.
Asylsuchende nach Geschlecht und Alter
Der Anteil von weiblichen Schutzsuchenden lag in den ersten vier Monaten 2026 bei 43 Prozent.
Die Hälfte der 2026 bisher gestellten Asylanträge entfiel auf Minderjährige. 390 waren begleitete, 57 unbegleitete Minderjährige und 1.247 in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten.
41 Prozent der Asylsuchenden war jünger als 7 Jahre (1.399 Anträge). Zweitgrößte Altersgruppe waren 18- bis 34-Jährige (1.011 Anträge bzw. 30 Prozent).
Männliche Erwachsene waren für 31 Prozent aller Asylanträge in diesem Jahr verantwortlich, männliche Minderjährige für 26, weibliche Erwachsene für 19 und weibliche Minderjährige für 24 Prozent.
Entscheidungen in Asylverfahren
2026 gab es bis Ende April 2.228 rechtskräftige positive Asylentscheidungen, in 2.330 Entscheidungen wurde subsidiärer Schutz und in 231 ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen („humanitärer Aufenthaltstitel“) zuerkannt.
Bei den erteilten humanitären Aufenthaltstiteln sind nur Personen berücksichtigt, denen der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen infolge eines Asylverfahrens erteilt wurde (Daten dazu sind allerdings erst ab 2020 verfügbar).
In der BMI-Asylstatistik wird die Zahl der rechtskräftigen Entscheidungen angegeben. Es ist in einzelnen Fällen möglich, dass es zu einer Person in einem Asylverfahren zwei positive Entscheidungen gibt, z.B. wenn in erster Instanz subsidiärer Schutz, nach einem Beschwerdeverfahren jedoch Asyl zuerkannt wurde.
Die meisten Zuerkennungen des Asylstatus betrafen in den ersten vier Monaten 2026 AfghanInnen. Subsidiären Schutz erhielten mit Abstand am öftesten Personen aus Syrien.
„Sonstige“ Entscheidungen in Asylverfahren sind insbesondere Verfahrenseinstellungen, weil der/die Asylsuchende nicht mehr auffindbar und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen kann oder die Person freiwillig ausgereist ist. Die sonstigen Entscheidungen können als ein Indikator dienen, ob viele Personen in andere Staaten weitergereist sind. Die Zahl der tatsächlichen Weiterreisen kann aber durchaus um einiges höher sein, da es sowohl bei noch offenen wie auch bei bereits entschiedenen Verfahren möglich ist, dass sich der/die AntragstellerIn nicht mehr in Österreich aufhält. Zu beachten ist, dass ein Teil der Verfahrenseinstellungen im aktuellen Jahr auf bereits im Vorjahr (bzw. in Vorjahren) gestellte Asylanträge zurückgeht.
Die Zahl der „sonstigen“ Entscheidungen war 2026 bisher gering.
Offene Asylverfahren
Mit 30.4.2026 waren 18.269 Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, davon 9.860 in erster und 8.409 in zweiter Instanz. Die meisten offenen Verfahren betrafen syrische Staatsangehörige.
Anmerkungen
Die im Text und in den Grafiken verwendeten Daten stammen großteils aus den Monats- und Jahresstatistiken des BMI (abgerufen am 26.5.2026).
In der BMI-Statistik fehlende Angaben wurden durch Daten von Statistik Austria (Asylanträge von Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bis 2023), von Eurostat (Asylanträge nach Altersgruppe bis 2020) und aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen (Zahlen zur Grundversorgung) ergänzt.
In der BMI-Asylstatistik werden seit 2022 Zahlen zu Asylanträgen für in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten (in der Statistik als „nachgeborene Kinder“ bezeichnet; Daten ab 2021 verfügbar) und Daten über die Zahl der Asylanträge, die weder im Rahmen von Familiennachzug noch für in Österreich geborene Kinder gestellt wurden („originäre Asylanträge“; Werte in der Asylstatistik ab 2015 verfügbar), angegeben. Fehlende Daten wurden, wenn möglich, berechnet (Familiennachzug: Erstanträge abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder; Familiennachzug und in Österreich geborene Kinder: Erstanträge minus originäre Anträge).
Erstmals finden sich nun auch Angaben zur Anzahl der originären Asylanträge pro Monat (ab 2025) in den Asylstatistiken des Innenministeriums. Zusätzlich sind für die 10 Staaten mit den meisten Asylanträgen die Zahl der originären und der nicht-originären Anträge angegeben. Die Zahl der auf den Familiennachzug und nachgeborene Kinder entfallenden Anträge für die einzelnen Herkunftsstaaten wurde aus den nicht-originären Anträgen abzüglich der Mehrfachanträge berechnet.
Auf eine Darstellung der in der Asylstatistik des BMI angegebenen Daten zu den negativen Asylentscheidungen wurde hier verzichtet, da diese Daten schwer zu interpretieren sind. In einem Asylverfahren können bis zu drei negative Entscheidungen getroffen werden (Asyl, subsidiärer Schutz, berücksichtigungswürdige Gründe), die in der Statistik einzeln gezählt werden. Die Gesamtzahl der „rechtskräftig negativen Entscheidungen“ ist daher wenig aussagekräftig, da sie zu einer Person mehrere negative Entscheidungen enthalten kann. Bei den „rechtskräftig negativen Asylentscheidungen“ wiederum sind auch Personen enthalten, denen zwar kein Asyl, aber ein anderer Schutzstatus (subsidiär, humanitär) gewährt wurde, und Asylsuchende, die im Zulassungsverfahren wegen Zuständigkeit eines anderen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgewiesen wurden.
Daten zu den negativen Entscheidungen in erster Instanz (auf Basis der BFA-Statistik und von parlamentarischen Anfragebeantwortungen) sind unter ⇒ Asylentscheidungen 2026 zu finden.