Bei den für 2025 angegebenen Daten handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die endgültige Jahresstatistik wird vom Innenministerium üblicherweise Ende März veröffentlicht.
Asylantragszahlen pro Jahr und Monat
2026 wurden in Österreich bis Ende Jänner 945 Asylanträge registriert.
2022 und 2023 gab es zwar eine hohe Anzahl an Asylanträgen, aber auch sehr viele Einstellungen von Asylverfahren (2022 42.491 Verfahrenseinstellungen, 2023 31.066), weil die Personen nach der Antragsstellung oft rasch in andere Staaten weiterreisten.
Erstantrag: erstmalig in Österreich gestellter Asylantrag
Zu den Erstanträgen zählen originäre Anträge (Antrag einer neu, aber nicht im Rahmen von Familiennachzug eingereisten Person), Anträge von Personen, denen im Rahmen von Familiennachzug die Einreise gestattet wurde, und Anträge für nachgeborene Kinder (in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten).
Mehrfachantrag: neuerlicher Asylantrag nach einer bereits erfolgten rechtskräftigen Entscheidung
45 Prozent der Asylanträge entfielen 2026 bisher auf Personen, die neu nach Österreich eingereist sind (421 originäre Anträge, 1 Familiennachzug).
Die Zahl der Erstasylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in der Asylstatistik des BMI nicht explizit angegeben, kann aber aus der Zahl der Erstasylanträge insgesamt abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder berechnet werden.
45 Prozent der Asylansuchen im Jänner 2026 waren originäre Anträge, 33 Prozent Anträge für nachgeborene Kinder und 22 Prozent Mehrfachanträge. Nur ein Antrag erfolgte in Zusammenhang mit Familiennachzug.
Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen ohne Geflüchtete aus der Ukraine hat seit Jahresbeginn 2026 um 713 Personen abgenommen. Am 1.2.2026 erhielten 22.198 nicht-ukrainische Personen Grundversorgung.
Zu Jahresbeginn waren 10.506 der grundversorgten Personen AsylwerberInnen.
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen und Vertriebene aus der Ukraine (diese werden hier allerdings nicht berücksichtigt, da sie keine Asylanträge stellen müssen).
Insgesamt gab es am 1.2.2026 51.935 BezieherInnen von Grundversorgungsleistungen, davon stammten 29.737 aus der Ukraine.
Herkunftsstaaten
Die meisten Asylanträge wurden im Jänner 2026 von SyrerInnen und AfghanInnen gestellt.
Betrachtet man nur die Erstasylanträge, so war Syrien der Hauptherkunftsstaat. Der Großteil der Mehrfachanträge stammte von afghanischen Staatsangehörigen.
71 Prozent der Asylanträge von SyrerInnen waren Anträge für in Österreich geborene Kinder (der Familiennachzug kann im Jänner vernachlässigt werden, da es hier insgesamt nur einen einzigen Asylantrag gab).
Die meisten originären Asylanträge wurden von AfghanInnen gestellt.
In der Asylstatistik des BMI sind für die 10 Staaten mit den meisten Asylanträgen die Zahl der originären und der nicht-originären Anträge angegeben. Die Zahl der auf den Familiennachzug und nachgeborene Kinder entfallenden Anträge wurde aus den nicht-originären Anträgen abzüglich der Mehrfachanträge berechnet. Die Daten für den Iran wurden wegen widersprüchlicher Angaben in der Asylstatistik in der Grafik nicht berücksichtigt.
In den letzten Monaten war ein Anstieg der Asylanträge aus der Republik Moldau zu beobachten.
Von 2007 bis 2010 und 2013 war Russland das Herkunftsland mit der höchsten Asylantragszahl in Österreich, 2011 und 2012 war es Afghanistan. Seit 2014 wechselten sich Syrien und Afghanistan als Hauptherkunftsstaat ab.
In der Grundversorgung (ohne UkrainerInnen) bilden SyrerInnen die größte Gruppe.
Hier sind neben AsylwerberInnen auch subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung und aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen inkludiert (nicht jedoch Vertriebene aus der Ukraine).
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurden 2026 bis Ende Jänner lediglich 6 Asylanträge eingebracht.
Bei den hohen Asylantragszahlen von UMF in den Jahren 2021 bis 2023 ist zu beachten, dass viele von ihnen scheinbar nicht in Österreich geblieben und in andere Staaten weitergereist sind.
Mit Ausnahme von 2024, als syrische Kinder und Jugendliche die größte Gruppe unter den UMF bildeten, kam die überwiegende Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen in den letzten Jahren aus Afghanistan. Im Jänner 2026 gab es allerdings keinen Asylantrag von UMF aus Afghanistan.
Asylsuchende nach Geschlecht und Alter
Der Anteil von weiblichen Schutzsuchenden lag im Jänner 2026 bei 45 Prozent.
Knapp weniger als die Hälfte der 2026 bisher gestellten Asylanträge entfiel auf Minderjährige. 144 waren begleitete, 6 unbegleitete Minderjährige und 311 in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten.
40 Prozent der Asylsuchenden war jünger als 7 Jahre (377 Anträge). Zweitgrößte Altersgruppe waren 18- bis 34-Jährige (278 Anträge bzw. 29 Prozent).
Männliche Erwachsene waren für 29 Prozent aller Asylanträge in diesem Jahr verantwortlich, männliche Minderjährige für 27, weibliche Erwachsene für 23 und weibliche Minderjährige für 22 Prozent.
Entscheidungen in Asylverfahren
2026 gab es im Jänner 338 rechtskräftige positive Asylentscheidungen, in 315 Entscheidungen wurde subsidiärer Schutz und in 46 ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen („humanitärer Aufenthaltstitel“) zuerkannt.
Bei den erteilten humanitären Aufenthaltstiteln sind nur Personen berücksichtigt, denen der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen infolge eines Asylverfahrens erteilt wurde (Daten dazu sind allerdings erst ab 2020 verfügbar).
In der BMI-Asylstatistik wird die Zahl der rechtskräftigen Entscheidungen angegeben. Es ist in einzelnen Fällen möglich, dass es zu einer Person in einem Asylverfahren zwei positive Entscheidungen gibt, z.B. wenn in erster Instanz subsidiärer Schutz, nach einem Beschwerdeverfahren jedoch Asyl zuerkannt wurde.
Die meisten Zuerkennungen des Asylstatus betrafen im ersten Monat 2026 AfghanInnen. Subsidiären Schutz erhielten mit Abstand am öftesten Personen aus Syrien.
„Sonstige“ Entscheidungen in Asylverfahren sind insbesondere Verfahrenseinstellungen, weil der/die Asylsuchende nicht mehr auffindbar und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen kann oder die Person freiwillig ausgereist ist. Die sonstigen Entscheidungen können als ein Indikator dienen, ob viele Personen in andere Staaten weitergereist sind. Die Zahl der tatsächlichen Weiterreisen kann aber durchaus um einiges höher sein, da es sowohl bei noch offenen wie auch bei bereits entschiedenen Verfahren möglich ist, dass sich der/die AntragstellerIn nicht mehr in Österreich aufhält. Zu beachten ist, dass ein Teil der Verfahrenseinstellungen im aktuellen Jahr auf bereits im Vorjahr (bzw. in Vorjahren) gestellte Asylanträge zurückgeht.
Die Zahl der „sonstigen“ Entscheidungen war 2026 bisher gering.
Offene Asylverfahren
Mit 31.1.2026 waren 21.589 Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, davon 12.770 in erster und 8.819 in zweiter Instanz. Die meisten offenen Verfahren betrafen syrische Staatsangehörige.
Anmerkung: Bei den offenen Verfahren in 1. Instanz sind auch jene Verfahren inkludiert, die zwar bereits entschieden, aber noch nicht rechtskräftig sind.
Anmerkungen
Die im Text und in den Grafiken verwendeten Daten stammen großteils aus den Monats- und Jahresstatistiken des BMI (abgerufen am 22.2.2026).
In der BMI-Statistik fehlende Angaben wurden durch Daten von Statistik Austria (Asylanträge von Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bis 2023), von Eurostat (Asylanträge nach Altersgruppe bis 2020) und aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen (Zahlen zur Grundversorgung) ergänzt.
In der BMI-Asylstatistik werden seit 2022 Zahlen zu Asylanträgen für in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten (in der Statistik als „nachgeborene Kinder“ bezeichnet; Daten ab 2021 verfügbar) und Daten über die Zahl der Asylanträge, die weder im Rahmen von Familiennachzug noch für in Österreich geborene Kinder gestellt wurden („originäre Asylanträge“; Werte in der Asylstatistik ab 2015 verfügbar), angegeben. Fehlende Daten wurden, wenn möglich, berechnet (Familiennachzug: Erstanträge abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder; Familiennachzug und in Österreich geborene Kinder: Erstanträge minus originäre Anträge).
Auf eine Darstellung der in der Asylstatistik des BMI angegebenen Daten zu den negativen Asylentscheidungen wurde hier verzichtet, da diese Daten schwer zu interpretieren sind. In einem Asylverfahren können bis zu drei negative Entscheidungen getroffen werden (Asyl, subsidiärer Schutz, berücksichtigungswürdige Gründe), die in der Statistik einzeln gezählt werden. Die Gesamtzahl der „rechtskräftig negativen Entscheidungen“ ist daher wenig aussagekräftig, da sie zu einer Person mehrere negative Entscheidungen enthalten kann. Bei den „rechtskräftig negativen Asylentscheidungen“ wiederum sind auch Personen enthalten, denen zwar kein Asyl, aber ein anderer Schutzstatus (subsidiär, humanitär) gewährt wurde, und Asylsuchende, die im Zulassungsverfahren wegen Zuständigkeit eines anderen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgewiesen wurden.
Daten zu den negativen Entscheidungen in erster Instanz (auf Basis der BFA-Statistik und von parlamentarischen Anfragebeantwortungen) sind unter ⇒ Asylentscheidungen 2025 zu finden.