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5. September 2025

Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen Österreich 2025

Abschiebungen

Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint, sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen sind, auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, sie würden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, oder sie einem Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet zurückgekehrt sind (vgl. Fremdenpolizeigesetz §46 Abs. 1).

Die Daten in den Detailstatistiken des BFA beziehen sich auf alle Abschiebungen, jene bei Eurostat nur auf jene von Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht BürgerInnen eines EU- oder EFTA-Staats sind).

Angegeben wird die Zahl der Abschiebungen. Einzelne Personen können auch mehrfach abgeschoben worden sein.

2025 wurden im ersten Halbjahr 2.702 Abschiebungen aus Österreich durchgeführt, davon betrafen 750 (28 Prozent) Drittstaatsangehörige.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich 2014–2025 1 619 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 585 3 359 3 371 4 750 5 792 2 702 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8784/GP25, 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen pro Jahr (* 2025 bis Ende Juni) Abschiebungen aus Österreich 2014 – 2025
Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich 2019–2025 2 584 1 306 1 045 925 1 315 1 435 750 2019 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte für 2021-24 um ±2, für 2025 um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der Abschiebungen von Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates sind (* 2025 bis Ende Juni) Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich 2019 – 2025

In den Detailstatistiken des BFA wird die Zahl der Abschiebungen nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen) angegeben und ist daher unvollständig (aktuell scheinen z.B. keine Angaben zu Abschiebungen von irakischen, bosnischen oder deutschen Staatsangehörigen auf). Bei Eurostat sind zwar (gerundete) Daten zu Abschiebungen für alle Drittstaaten verfügbar, nicht jedoch für EU- oder EFTA-Staaten.

Die Daten beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht auf den Staat, in den die Abschiebung stattgefunden hat. Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist.

Die meisten Abschiebungen gab es in den ersten sechs Monaten 2025 in die beiden Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn. Bei den Drittstaatsangehörigen bildeten türkische und serbische Staatsangehörige die größten Gruppen unter den abgeschobenen Personen.

Die in den Statistiken aufscheinenden Abschiebungen von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen erfolgten laut Eurostat in andere EU- oder EFTA-Staaten, nicht in den Herkunftsstaat (erst Anfang Juli 2025 wurde dann eine erste Abschiebung nach Syrien durchgeführt).

Grafik: Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2025 740 444 299 149 133 130 111 77 62 54 28 28 25 21 20 381 andere Staaten Albanien Syrien Marokko Indien Algerien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus Österreich bis Ende Juni Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2025
Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Staatsangehörigkeit 2025 130 130 60 55 30 30 30 30 25 20 20 20 15 15 15 Afghanistan Moldau Nordmazedonien Albanien Kosovo Syrien Marokko Algerien Bosnien Indien Irak Georgien Nigeria Serbien Türkei Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der aus Österreich bis Ende Juni abgeschobenen Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates waren Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Staatsangehörigkeit 2025

In den letzten Jahren wurden vor allem slowakische, ungarische, rumänische, polnische und serbische Staatsangehörige aus Österreich abgeschoben.

Die höchste Zahl an Abschiebungen von Personen aus Drittstaaten, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt waren, gab es bis 2023 bei nigerianischen, 2024 und 2025 bisher bei türkischen Staatsangehörigen.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2018–2025 579 454 384 266 538 306 222 187 131 115 1 063 288 344 462 57 66 104 55 212 105 941 596 425 398 130 630 311 268 184 139 1 380 350 531 635 113 99 337 123 161 165 856 459 427 387 260 117 96 93 87 85 1 813 158 361 866 569 425 127 199 180 89 918 434 360 319 265 120 85 76 66 63 740 133 444 299 130 149 54 111 62 77 2022 2023 2024 2025* Deutschland Afghanistan Tschechien Bulgarien Nigeria Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei Türkei Bulgarien Albanien Nigeria Georgien Polen Rumänien Serbien Ungarn Slowakei Deutschland Nigeria Türkei Tschechien Bulgarien Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei Bulgarien Georgien Albanien Afghanistan Nigeria Polen Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Indien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei 2018 2019 2020 2021 Albanien Russland Afghanistan Georgien Polen Nigeria Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Türkei Georgien Indien Nigeria Bulgarien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 7574/GP27, 9727/GP27, 636/GP28 Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2025 bis Ende Juni) Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2018 – 2025

Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits fast so viele türkische Staatsangehörige abgeschoben wie im gesamten Vorjahr. Die erzwungenen Rückführungen von SlowakInnen sind hingegen zurückgegangen.

Grafik: Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2021–2025 918 1063 1380 1813 740 319 288 350 361 130 434 462 635 866 444 76 k.A. 165 180 111 360 344 531 569 299 85 105 161 199 77 265 212 337 425 149 120 104 123 127 62 56 55 67 158 133 k.A. 57 113 76 54 Serbien Tschechien Bulgarien Nigeria Georgien '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Slowakei Ungarn Rumänien Polen Türkei '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten Abschiebungen im Zeitraum 2021-2025 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9727/GP27, 15846/GP27 Zahl der abgeschobenen Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2025 bis Ende Juni) Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2021 – 2025

88 Prozent der Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen betrafen männliche, 95 Prozent erwachsene Personen.

Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat der abgeschobenen Person sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist. 635 Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen erfolgten 2025 in der ersten Jahreshälfte in den Herkunftsstaat, 90 in einen anderen EU- oder EFTA-Staat und 20 in einen sonstigen Drittstaat.

Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht, Alter und Zielstaat 2025 90 655 weiblich männlich nach Geschlecht 40 710 Minderjährige Erwachsene nach Alter 90 635 20 in einen sonstigen Drittstaat in einen EU-/EFTA-Staat in den Herkunftsstaat nach Zielstaat der Abschiebung Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der bis Ende Juni aus Österreich abgeschobenen Personen Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht, Alter und Zielstaat 2025

Freiwillige Rückkehr

In den Statistiken des BMI zur freiwilligen Rückkehr sind nur Personen erfasst, bei denen es einen Nachweis der Ausreise gibt. Dies ist bei unterstützten Ausreisen, dokumentierten selbständigen Ausreisen und bei der Ausreise von strafrechtlich verurteilten Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes der Fall.

Bei der unterstützten Rückkehr wird die Ausreise über eine Rückkehrberatungseinrichtung organisiert. Auf Antrag kann eine finanzielle Unterstützung (Reintegrationshilfe) gewährt werden. Eine unterstützte Rückkehr kann auch während eines noch laufenden Asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens oder durch aufenthaltsberechtigte Personen in Anspruch genommen werden.

Bei selbständig organisierten Ausreisen kann die Bestätigung der Ausreise durch die Grenzkontrollbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den österreichischen Behörden nach der Rückkehr erfolgen. Auch hier sind teilweise Personen umfasst, die nicht ausreisepflichtig gewesen wären. Für 2022 werden in der BFA-Statistik z.B. 2.317 selbständige Ausreisen von UkrainerInnen angegeben.

Bei strafrechtlich verurteilten Personen, die sich nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bereit erklären, unverzüglich der Ausreiseverpflichtung in den Herkunftsstaat nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden.

Ausreisen in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen Staat geschehen oft jedoch ohne Kenntnis der österreichischen Behörden und sind dann in den Statistiken nicht umfasst.

2025 wurden bis Ende Juni 3.366 freiwillige Ausreisen registriert.

Grafik: Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2025 5 152 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 8 079 6 910 6 595 3 366 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen pro Jahr (* 2025 bis Ende Juni) Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2025

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen (davon 2.319 selbständige und 24 unterstützte Ausreisen)

Die meisten Personen, die 2025 in den ersten sechs Monaten freiwillig zurückgekehrt sind, waren türkische, syrische und serbische Staatsangehörige.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2018–2025 762 629 360 325 294 251 250 227 226 225 791 267 386 352 226 235 262 204 213 865 323 300 296 295 292 267 231 223 206 836 222 560 417 416 243 417 341 259 194 723 273 260 254 243 230 211 173 158 154 133 1 273 622 241 340 339 320 218 255 139 882 352 306 208 197 193 179 170 167 165 78 626 377 144 246 155 90 126 91 93 2022 2023 2024 2025* Bosnien Irak Georgien Nigeria Russland China Ukraine Rumänien Albanien Serbien Slowakei Georgien Russland China Albanien Rumänien Indien Serbien Syrien Türkei Nordmazedonien Nigeria Türkei Bosnien Ukraine Rumänien Albanien China Georgien Serbien Slowakei Nordmazedonien Russland Rumänien China Albanien Indien Georgien Serbien Türkei Nordmazedonien Afghanistan Russland Albanien China Ukraine Rumänien Georgien Irak Serbien Nordmazedonien Rumänien Russland China Albanien Indien Georgien Ukraine Türkei Serbien 2018 2019 2020 2021 Rumänien Nigeria Albanien China Afghanistan Ukraine Georgien Russland Irak Serbien Nordmazedonien Bosnien Indien Türkei China Rumänien Georgien Albanien Serbien Ukraine EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit, die freiwillig zurückgekehrt sind (* 2025 bis Ende Juni) Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2018 – 2025

Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 sind von Jänner bis Juni 2025 377 SyrerInnen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.

Grafik: Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2021–2025 k.A. 235 560 1273 626 352 386 341 320 126 k.A. 64 101 99 377 197 262 259 255 93 882 791 836 622 246 193 154 243 218 91 k.A. 226 416 339 155 170 352 417 340 90 306 267 222 241 144 208 2341 417 98 72 Albanien China Russland Georgien Ukraine '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Türkei Syrien Serbien Indien Rumänien '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Anmerkung: dargestellt sind die 9 Staatsangehörigkeiten mit den meisten freiwillig zurückgekehrten Personen im Zeitraum 2021-2025 und zusätzlich Syrien Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortung 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2025 bis Ende Juni) Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2021 – 2025

72 Prozent der freiwilligen Ausreisen entfielen auf männliche Personen.

In 1.672 Fällen wurde eine unterstützte Rückkehr in Anspruch genommen, 1.496 waren dokumentierte selbständige Ausreisen. 198 Ausreisen betrafen strafrechtlich verurteilte Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2025 2 417 946 3 keine Angabe weiblich männlich nach Geschlecht 1 672 1 496 198 nach §133a StVG sonstige Ausreise unterstützte Ausreise nach Art der Rückkehr Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der bis Ende Juni freiwillig zurückgekehrten Personen Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2025

Dublin-Überstellungen

Im Gegensatz zu den Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betreffen Dublin-Überstellungen nur Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In der Dublin-III-Verordnung der EU wird geregelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Partnerstaaten der Dublin-Verordnung sind alle 27 EU- und die 4 EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

In der BFA-Statistik findet sich nur die Gesamtzahl der Überstellungen aus und nach Österreich. Bezüglich der Partnerstaaten und der Herkunftsstaaten der überstellten Personen gibt es nur Angaben über die Zahl der eingeleiteten Konsultationsverfahren, aber nicht über die Zahl der Überstellungen.

Bei Eurostat werden Daten zu den Dublin-Überstellungen zwischen den einzelnen Partnerstaaten veröffentlicht, allerdings nur auf jährlicher Basis. Zahlen für 2025 werden daher erst Anfang des nächsten Jahres verfügbar sein.

2025 wurden im ersten Halbjahr im Rahmen der Dublin-Verordnung 486 AsylwerberInnen von Österreich in andere Partnerstaaten überstellt, 411 Personen wurden aus Partnerstaaten nach Österreich gebracht. Es gab damit um 75 mehr Überstellungen aus als nach Österreich. 2022 bis 2024 hatte die Zahl der Überführungen nach Österreich jene der von Österreich ausgehenden übertroffen.

Grafik: Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008–2025 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* 1 282 1 504 1 435 927 1 009 1 145 1 076 1 247 2 572 3 738 2 291 1 341 687 828 1 100 1 240 1 181 486 628 742 845 609 709 765 254 480 559 742 994 903 510 690 1 575 2 166 1 511 411 Überstellungen aus Österreich Überstellungen nach Österreich Jahr Datenquellen: Eurostat (bis 2021), BFA-Detailstatistiken (ab 2022) Zahl der aus bzw. nach Österreich überstellten Personen (* 2025 bis Ende Juni) Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008 – 2025

Gesamtausreisen

Insgesamt gab es 2025 bis Ende Juni 6.554 dokumentierte Ausreisen aus Österreich, davon 2.702 Abschiebungen, 486 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung und 3.366 freiwillige Ausreisen.

Grafik: Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2025 3 359 3 585 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 371 4 750 5 792 2 702 1 299 2 599 3 761 2 287 1 347 679 838 1 100 1 240 1 181 486 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 5 152 8 079 6 910 6 595 3 366 9 148 8 815 8 355 10 805 12 121 12 831 12 432 12 550 12 900 13 568 6 554 2021 '20 '15 '16 '17 '18 '19 '22 '23 '24 2025* Ausreisen gesamt freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Abschiebungen Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parl. Anfragebeanwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 7574/GP27, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Ausreisen insgesamt, der Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwilligen Ausreisen (* 2025 bis Ende Juni) Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2025

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen

Der Großteil der Ausreisen von slowakischen, ungarischen oder polnischen Staatsangehörigen waren Abschiebungen. Bei Drittstaatsangehörigen überwogen meist freiwillige Ausreisen oder Dublin-Überstellungen.

Grafik: Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2025 343 77 62 111 54 149 130 299 444 133 740 957 69 72 93 44 91 126 90 155 246 144 377 61 626 78 148 49 50 49 61 45 1 448 81 81 83 98 100 104 112 117 124 133 146 154 172 194 378 443 459 505 804 818 andere Staaten Afghanistan Armenien Ukraine Algerien Marokko Bulgarien China Nigeria Russland Tschechien Albanien Georgien Polen Indien Serbien Rumänien Syrien Ungarn Türkei Slowakei Ausreisen gesamt Abschiebungen freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 30 sind nicht beschriftet Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Ausreisen durch Abschiebung, freiwillige Rückkehr oder Dublin-Überstellung bis Ende Juni Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2025

Anmerkungen

In den seit 2022 verfügbaren BFA-Detailstatistiken werden quartalsweise Daten zu Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und zu freiwillig zurückgekehrten Personen veröffentlicht. Die Zahlen zu den Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit sind allerdings unvollständig, da nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, Dublin-Überstellungen, freiwillige Rückkehr) die Zahl der Abschiebungen angegeben wird. Für die Dublin-Überstellungen wird nur eine Gesamtzahl angeführt, keine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit oder Zielstaat.

Daten zu Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr für die Jahre vor 2022 und teilweise für 2024 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.

Bei Eurostat sind Jahres- und Quartalsdaten über Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu finden. Im Gegensatz zur BFA-Statistik werden dort nur Drittstaatsangehörige berücksichtigt. Die angegebenen Werte sind ab 2021 auf Vielfache von 5 gerundet. Da für 2025 noch keine Jahresdaten verfügbar sind, wurde auf die Quartalszahlen zurückgegriffen. Durch die Summierung der gerundeten Quartalsdaten ist allerdings eine Abweichung von ±4 von den tatsächlichen Werten möglich. Da für 2018 in den Eurostat-Daten offensichtlich Abschiebungen und freiwillige Ausreisen vertauscht wurden, wurden hier nur die Zahlen ab 2019 verwendet.

Die Daten von BMI und Eurostat wurden am 2.9. bzw. 13.8.2025 abgerufen.