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Deutschland







Anmerkungen
Nach dem Brexit sind bei Eurostat für das Vereinigte Königreich für 2020 leider keine vollständigen Daten mehr verfügbar.
Der Begriff "erstmaliger Asylantrag" bezieht sich darauf, dass eine Person im jeweiligen Staat zum ersten Mal um Asyl angesucht hat. Ob von dieser Person bereits in einem anderem Staat ein Asylantrag gestellt wurde, ist hierbei nicht berücksichtigt. Daher ist die Anzahl der summierten Erstasylanträge von mehreren Staaten (bzw. der EU- und EFTA-Staaten insgesamt) höher als die tatsächliche Zahl der Personen, die um Schutz angesucht haben.
Bei einigen Staaten mit einer sehr geringen Zahl an Asylanträgen sind manche Grafiken nicht dargestellt.
In den Asylstatistiken von Eurostat sind die angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet. Bei der Berechnung der Asylanträge pro Bevölkerungsgröße ergeben sich dadurch bei Staaten mit einer kleinen Bevölkerungszahl gewisse Ungenauigkeiten: bei Liechtenstein beträgt die mögliche Abweichung +/-5, bei allen anderen Staaten max. +/-1.
AsylwerberInnen aus Palästina werden in einigen Staaten extra ausgewiesen, in anderen jedoch werden sie (zusammen mit AsylwerberInnen anderer Herkunft) unter Kategorien wie "staatenlos" oder "unbekannt" geführt.
Die in den Grafiken verwendeten Daten wurden am 3.5.2021 von der Eurostat-Website abgerufen.
Links zu den Datenquellen: