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Deutschland







Anmerkungen
Der Begriff "erstmaliger Asylantrag" bezieht sich darauf, dass eine Person im jeweiligen Staat zum ersten Mal um Asyl angesucht hat. Ob von dieser Person bereits in einem anderem Staat ein Asylantrag gestellt wurde, ist hierbei nicht berücksichtigt. Daher ist die Anzahl der summierten Erstasylanträge von mehreren Staaten (bzw. der EU-, EFTA-Staaten und UK insgesamt) höher als die tatsächliche Zahl der Personen, die um Schutz angesucht haben.
Bei einigen Staaten mit einer sehr geringen Zahl an Asylanträgen sind manche Grafiken nicht dargestellt.
In den Asylstatistiken von Eurostat sind die angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet. Da für das aktuelle Jahr keine Gesamtzahlen vorliegen, musste für manche Statistiken mit der Summe der gerundeten Monatswerte gerechnet werden, wodurch sich für auf diese Weise berechnete Zahlen eine rundungsbedingte mögliche Abweichung von +/-18 vom tatsächlichen Wert ergibt. Bei der Berechnung der Asylanträge pro Bevölkerungsgröße werden die Ungenauigkeit bei Staaten mit einer kleinen Bevölkerungszahl verstärkt: Liechtenstein wurde daher nicht berücksichtigt, bei Island beträgt die mögliche Abweichung für den Zeitraum bis September +/-5, bei Malta +/-4, Luxemburg +/-3 und Zypern +/-2 (bei allen anderen Staaten max. +/-1).
AsylwerberInnen aus Palästina werden in einigen Staaten extra ausgewiesen, in anderen jedoch werden sie (zusammen mit AsylwerberInnen anderer Herkunft) unter Kategorien wie "staatenlos" oder "unbekannt" geführt.
Die in den Grafiken verwendeten Daten wurden am 8.12.2020 von der Eurostat-Website abgerufen.
Links zu den Datenquellen: