Die im Folgenden vorgestellten Daten beziehen sich auf Asylentscheidungen in den aktuellen 27 EU- und den 4 EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein). Daten für das Vereinigte Königreich sind auch für die Zeit bis 2020, als es noch Teil der EU war, nicht inkludiert.
Als internationaler Schutz wird die Gewährung von Asyl (die Feststellung des Flüchtlingsstatus) oder subsidiärem Schutz bezeichnet. Die Rahmenbedingungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz und mit dieser Zuerkennung verbundene Rechte sind in der Qualifikationsrichtlinie festgelegt. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch die nationalen Asylgesetze.
Wird im Artikel allgemein von Schutzgewährungen gesprochen, sind neben Asyl und subsidiärem Schutz auch noch die Gewährungen von humanitären Aufenthaltstiteln für AsylwerberInnen umfasst. Schutztitel aus humanitären Gründen sind nicht EU-weit geregelt. Die Kriterien für die Vergabe unterscheiden sich zwischen den einzelnen Staaten. In mehreren Staaten wurde ein solcher humanitärer Schutz entweder nie vergeben oder ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.
Gewährungen von temporärem Schutz für Vertriebene aus der Ukraine aufgrund der Massenzustrom-Richtlinie werden hier nicht berücksichtigt, da in diesem Fall kein Asylverfahren stattfindet. Zur Vergabe von temporärem Schutz siehe ⇒ Geflüchtete aus der Ukraine.
„Flüchtling“ [bezeichnet] einen Drittstaatsangehörigen, der aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will, oder einen Staatenlosen, der sich aus denselben vorgenannten Gründen außerhalb des Landes seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts befindet und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht dorthin zurückkehren will und [keine Ausschlussgründe vorliegen].
Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie RL 2011/95/EU), Artikel 2 Buchstabe d
„Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz“ [bezeichnet] einen Drittstaatsangehörigen oder einen Staatenlosen, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, der aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland oder, bei einem Staatenlosen, in das Land seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, und der den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Gefahr nicht in Anspruch nehmen will [und keine Ausschlussgründe vorliegen].
Als ernsthafter Schaden gilt:
die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie RL 2011/95/EU), Artikel 2 Buchstabe f und Artikel 15
Erstinstanzliche Entscheidungen umfassen alle von Asylbehörden in erster Instanz getroffenen Entscheidungen, unabhängig davon, ob dagegen eine Beschwerde erhoben wurde oder nicht. Als endgültige Entscheidungen werden Entscheidungen in Beschwerdeverfahren, gegen die kein (ordentliches) Rechtsmittel mehr möglich ist, bezeichnet.
In den Ablehnungen von Asylanträgen sind Zurückweisungen von Ansuchen aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates nach der Dublin-Verordnung nicht enthalten.
Anhängige Verfahren beinhalten alle noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren.
Unter Zurückziehungen von Asylanträgen fallen sowohl Fälle, in denen der/die AntragstellerIn die Behörde ausdrücklich über die Zurückziehung informiert hat, als auch Einstellungen von Verfahren durch die Behörde, weil die Person nicht zu Einvernahmen erschienen ist, wesentliche Informationen nicht vorgelegt, den zugewiesenen Aufenthaltsort ohne Genehmigung verlassen hat oder den Meldepflichten nicht nachgekommen ist.
Asylanträge und Asylentscheidungen
In den EU- und EFTA-Staaten wurden im ersten Halbjahr 2025 354.065 Erstanträge gestellt. Von den zuständigen Behörden erster Instanz wurden 405.680 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Ende Juni 2025 waren in allen EU- und EFTA-Staaten zusammen 1,27 Millionen Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. 55.745 Asylanträge wurden zurückgezogen.
Schutzgewährungen und Ablehnungen
Insgesamt erhielten 2025 bis Ende Juni 138.655 Personen in einem EU- oder EFTA-Staat einen Schutzstatus, davon 68.590 Asyl, 32.370 subsidiären Schutz und 37.695 humanitären Schutz. Die Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz waren (bezogen auf den Halbjahresdurchschnitt) geringer als im Vorjahr (vor allem deshalb, weil SyrerInnen seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 kaum noch Schutz erhalten).
Die Zahl der Ablehnungen von Asylanträgen in erster Instanz war hingegen in den ersten sechs Monaten 2025 deutlich höher als der Halbjahresdurchschnitt des Vorjahres.
Während von 2022 bis 2024 etwa die Hälfte der erstinstanzlichen Asylentscheidungen Schutzgewährungen waren, war es 2025 im ersten Halbjahr nur noch ein Drittel. 17 Prozent der Asylverfahren endeten mit der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus, 8 Prozent mit subsidiärem Schutz und 9 Prozent mit der Gewährung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen. 66 Prozent der Asylanträge wurden in erster Instanz abgelehnt.
Entscheidungen nach Geschlecht und Alter
Bei den Zuerkennungen von Asyl war 2025 bisher der Anteil weiblicher Personen mit 49 Prozent deutlich höher als ihr Anteil bei den Asylanträgen und den in erster Instanz getroffenen Asylentscheidungen (35 bzw. 33 Prozent).
Obwohl auf Minderjährige nur rund ein Viertel der Asylanträge und Entscheidungen entfielen, lag ihr Anteil bei den Asylgewährungen bei 42 Prozent.
Entscheidungen in einzelnen Staaten
Spanien war in der ersten Jahreshälfte 2025 der Staat mit den meisten Asylanträgen. Deutschland verzeichnete die höchste Zahl an erstinstanzlichen Entscheidungen und an noch offenen Verfahren.
Die meisten Schutzgewährungen hatten 2025 bis Ende Juni Deutschland, Spanien und Frankreich aufzuweisen. Asyl wurde am öftesten in Deutschland gewährt, subsidiärer Schutz in Frankreich (2024 entfiel noch fast die Hälfte aller Zuerkennungen von subsidiärem Schutz auf Deutschland), humanitärer Schutz in Spanien.
Bezogen auf die Bevölkerungsgröße hatte Griechenland die meisten Schutz- und Asylgewährungen aufzuweisen.
Griechenland gewährt zwar häufig Asyl, bietet aber Schutzberechtigten nach der Anerkennung kaum Unterstützungsleistungen.
Seit 2014 ist Deutschland der EU- oder EFTA-Staat mit den meisten Schutzgewährungen pro Jahr.
Bei den Entscheidungen in erster Instanz waren Estland und Polen die Staaten mit den höchsten Quoten an Schutzgewährungen (durch einen hohen Anteil an Gewährungen von subsidiärem Schutz vor allem für UkrainerInnen, in Polen auch für BelarussInnen).
Die folgende Grafik gibt den Anteil der Gewährungen von Asyl, subsidiärem und humanitärem Schutz und der Ablehnungen von Asylanträgen in den EU- und EFTA-Staaten wieder. Da es allerdings immer von den Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden im jeweiligen Staat abhängig ist, ob mehr oder weniger Schutztitel erteilt werden, ist ein Vergleich der einzelnen Staaten untereinander wenig aussagekräftig.
AfghanInnen bildeten in Deutschland, Griechenland, der Schweiz, Österreich, Schweden und Finnland die größte Gruppe unter den Personen, die einen Schutzstatus erhalten haben. In Spanien war Venezuela der Herkunftsstaat mit den meisten Schutzgewährungen, in Frankreich, Polen und Estland die Ukraine, in Italien Burkina Faso, in Belgien und den Niederlanden Eritrea, in Irland Somalia, in Bulgarien Syrien und in Zypern der Irak.
Der Flüchtlingsstatus wurde in Deutschland, Frankreich, Griechenland, der Schweiz, Österreich, Schweden und Finnland am häufigsten Personen aus Afghanistan zugesprochen. In Belgien war Palästina der Herkunftsstaat, für den am öftesten Asyl gewährt wurde, in Spanien Kolumbien, in Italien Nigeria, in Irland Somalia, in den Niederlanden und Norwegen die Türkei, in Luxemburg Eritrea, in Zypern der Irak und in Polen Belarus.
Entscheidungen für Herkunftsstaaten
Daten zu Asylentscheidungen für Personen aus Palästina sind nicht für alle EU- bzw. EFTA-Staaten verfügbar (da sie in einigen Staaten zusammen mit AsylwerberInnen anderer Herkunft unter Kategorien wie „staatenlos“ oder „unbekannt“ geführt werden) und sind daher unvollständig.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden die meisten Asylanträge von Personen aus Venezuela, Afghanistan und Syrien gestellt. Die meisten Entscheidungen in erstinstanzlichen Verfahren betrafen AsylwerberInnen aus Afghanistan und der Türkei. Die größte Zahl an offenen Asylverfahren gab es bei Schutzsuchenden aus Syrien und Venezuela.
Die meisten Schutzgewährungen erhielten 2025 bis Ende Juni afghanische Staatsangehörige. Asyl wurde am öftesten AfghanInnen zugesprochen, subsidiärer Schutz UkrainerInnen und humanitärer Schutz VenezolanerInnen.
Asylsuchenden aus Syrien wurde hingegen nur noch in wenigen Fällen Schutz zugesprochen.
In zahlreichen Staaten wurden nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 Asylverfahren für SyrerInnen ausgesetzt.
Syrische Staatsangehörige waren von 2012 bis 2024 in jedem Jahr die größte Gruppe, der in den EU- und EFTA-Staaten ein Schutzstatus erteilt wurde. 2025 waren es in den ersten sechs Monaten AfghanInnen.
AsylwerberInnen aus Afghanistan, Somalia, Eritrea, der Türkei, dem Iran und dem Irak erhielten am öftesten in Deutschland Schutz. Spanien war der Staat mit den meisten Schutzgewährungen für Personen aus Venezuela und Mali. Für Asylsuchende aus der Ukraine, Haiti, dem Sudan, Guinea und Syrien gab es die höchste Zahl an Zuerkennungen eines Schutzstatus in Frankreich, für jene aus Burkina Faso und Pakistan in Italien und für jene aus Palästina in Belgien.
Deutschland hatte von den EU- und EFTA-Staaten die höchste Zahl an Zuerkennungen des Flüchtlingsstatus bei Staatsangehörigen Afghanistans, der Türkei, Eritreas, Somalias, des Irans und des Iraks aufzuweisen. Die meisten Asylgewährungen für Menschen aus Guinea, China, Russland, Côte d'Ivoire und der Demokratischen Republik Kongo gab es in Frankreich. Aus Palästina stammende AsylwerberInnen erhielten am häufigsten in Belgien Asyl, Flüchtlinge aus dem Sudan in Griechenland. Personen aus Syrien und dem Sudan wurde am öftesten in der Schweiz Asyl erteilt. Für NigerianerInnen war Italien der Staat mit der größten Zahl an positiven Asylentscheidungen, für KolumbianerInnen Spanien.
Schutzquoten für Herkunftsstaaten
Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Berechnungen für die Schutzquote (Anteil von Schutz an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen) von Herkunftsstaaten herangezogen:
Schutzquote für internationalen Schutz: nur Gewährungen von Asyl und subsidiärem Schutz werden als Schutzgewährungen betrachtet, humanitärer Schutz hingegen gilt als Ablehnung des Asylantrags. Auf diese Schutzquote wird in den Verordnungen zur Reform des Europäischen Asylsystems bezuggenommen, wenn darüber gesprochen wird, dass für Staatsangehörige aus Herkunftsstaaten mit einer Quote von weniger als 20 Prozent bei den Gewährungen von internationalem Schutz ein Verfahren an den EU-Außengrenzen vorgesehen ist.
Schutzquote für alle Schutzgewährungen: auch humanitärer Schutz ist inkludiert
Es muss darauf hingewiesen werden, dass Personen, deren Asylantrag in erster Instanz abgelehnt wurde, nach einem Beschwerdeverfahren ein Schutzstatus erteilt werden kann. Die tatsächliche Schutzquote unter Einbeziehung der Entscheidungen in Beschwerdeverfahren wäre höher als jene, die nur erstinstanzliche Entscheidungen berücksichtigt, eine Berechnung ist aber aufgrund der Datenlage nicht möglich.
Die für Palästina angegebene Schutzquote entspricht der Schutzquote in jenen EU- und EFTA-Staaten, für die Daten verfügbar sind.
Von den Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen hatten in den ersten sechs Monaten 2025 Haiti, Mali, Eritrea, die Ukraine und der Sudan die höchsten Schutzquoten für internationalen Schutz aufzuweisen, Indien, Peru, Bangladesch und Venezuela die geringsten. Nimmt man die Gewährungen von humanitärem Schutz hinzu, hat Venezuela allerdings eine Schutzquote von 87 Prozent.
AsylwerberInnen aus Haiti, Mali und der Ukraine erhielten häufig subsidiären Schutz. VenezolanerInnen wurde (insbesondere in Spanien) oft ein humanitärer Aufenthaltsstatus gewährt. Einen hohen Anteil an Asylgewährungen gab es bei Entscheidungen zu Asylanträgen von Personen aus Eritrea, Afghanistan und China.
Anträge von AsylwerberInnen aus Kolumbien wurden zu 96 Prozent, aus Indien zu 94 Prozent und aus Peru, Senegal und Marokko zu 93 Prozent in erster Instanz abgelehnt.
Bei zahlreichen wichtigen Herkunftsstaaten von AsylwerberInnen war die Schutzquote in den EU- und EFTA-Staaten geringer als im Vorjahr. Der markanteste Rückgang betraf Syrien, wo der Anteil von Gewährungen von internationalem Schutz von 91 auf 18 Prozent sank. Eine gestiegene Schutzquote gab es bei Asylsuchenden aus Haiti.
Anmerkungen
In den Asylstatistiken von Eurostat sind alle angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet.
Die bisherigen Jahreswerte für 2024 wurden aus der Summe der Quartalsdaten berechnet. Sie können durch die Rundungen in den Quartalswerten um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen.
Da bei Berechnungen mit gerundeten Daten insbesondere bei kleinen Werten größere Ungenauigkeiten entstehen können, wurden bei einigen Grafiken Staaten mit nur einer geringen Zahl an Asylentscheidungen nicht berücksichtigt.
AsylwerberInnen aus Palästina werden in einigen Staaten extra ausgewiesen, in anderen jedoch werden sie (zusammen mit AsylwerberInnen anderer Herkunft) unter Kategorien wie „staatenlos“ oder „unbekannt“ geführt.
In den Grafiken dieses Artikels wurde für die Gesamtdaten in den EU- und EFTA-Staaten bezüglich der Herkunftsstaaten in den Eurostat-Daten die Kategorie „Insgesamt“ (alle Herkunftsstaaten) verwendet (im Data-Browser von Eurostat wird in der Standardansicht hingegen die Kategorie „Nicht-EU-Staaten“ angezeigt).
Die Daten werden von Eurostat laufend aktualisiert. Es ist daher möglich, dass die in den Grafiken verwendeten Zahlen (abgerufen am 30.6.2025) von den aktuell auf der Eurostat-Webseite angegebenen Werten geringfügig abweichen.