Geflüchtete aus der Ukraine in EU- und EFTA-Staaten 2023

Vorbemerkungen

Nach dem am 24.2.2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Europäische Union am 4.3.2022 die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms aktiviert. Dadurch erhalten Vertriebene aus der Ukraine Schutz, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Der vorübergehende Schutz gilt vorerst bis März 2025.

Durchführungsbeschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine, Artikel 2:

Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt

(1) Dieser Beschluss gilt für die folgenden Gruppen von Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden:

a) ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,

b) Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und

c) Familienangehörige der unter den Buchstaben a und b genannten Personen.

(2) Die Mitgliedstaaten wenden entweder diesen Beschluss oder einen angemessenen Schutz nach ihrem nationalen Recht auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine an, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

(3) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2001/55/EG können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwenden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Bei allen Zahlen zum vorübergehenden Schutz in Frankreich ist zu berücksichtigen, dass diese im Gegensatz zu allen anderen Staaten nur Erwachsene beinhalten.

Begünstigte von vorübergehendem Schutz

Die folgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl der Personen, die in den EU- und EFTA-Staaten über einen aufrechten vorübergehenden Schutzstatus verfügen.

Ende 2023 hatten 4,42 Millionen aus der Ukraine geflüchtete Personen in den EU- und EFTA-Staaten ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, 4,28 Millionen in den 27 EU- und 136.000 in den 4 EFTA-Staaten.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 3,75 3,98 3,76 3,81 3,92 4,02 4,11 4,02 4,07 4,13 4,18 4,23 4,28 4,31 4,34 4,38 4,42 0,0 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio. 3,0 Mio. 3,5 Mio. 4,0 Mio. 4,5 Mio. Sept. 2022 Okt. Nov. Dez. Jän. 2023 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz am Monatsende in Millionen Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten

Anmerkung: Die Entwicklung der Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz kann wegen fehlender Daten für einzelne Staaten erst ab Ende August 2022 dargestellt werden. Insbesondere für Deutschland sind Daten erst ab diesem Zeitpunkt bei Eurostat verfügbar.

Die meisten Personen mit vorübergehendem Schutz hielten sich am Jahresende 2023 in Deutschland (1,25 Millionen) und Polen (955.000) auf.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 Lux. 4 Tschechien 373 Belgien 75 Deutschland 1.251 Niederlande 114 Irland 101 Dänemark 36 Norwegen 67 Island 4 Schweden 44 Ungarn 34 Estland 36 Finnland 64 Litauen 75 Lettland 44 Polen 955 Rumänien 146 Slowakei 114 Portugal 59 Spanien 195 Frankreich* 65 Schweiz 66 Li. 1 Italien 161 Österreich 83 Malta 2 Kroatien 23 Slowenien 9 Zypern 19 Griechenland 27 Bulgarien 171 * Frankreich: nur Erwachsene EU-Staaten EFTA-Staaten Ukraine Personen mit vorübergehendem Schutz mehr als 500 Tsd. 100 - 500 Tsd. 50 - 100 Tsd. 10 - 50 Tsd bis 10 Tsd. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende Dezember 2023 in Tausend Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023
Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 1 251 455 954 800 373 040 194 980 170 970 161 375 145 850 114 360 114 225 101 495 83 415 74 955 74 605 66 940 66 085 64 930* 64 185 58 820 43 815 43 710 36 280 35 945 33 880 26 850 23 045 19 270 8 765 4 230 3 875 1 965 570 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Ungarn Estland Dänemark Schweden Lettland Portugal Finnland Frankreich Schweiz Norwegen Belgien Litauen Österreich Irland Slowakei Niederlande Rumänien Italien Bulgarien Spanien Tschechien Polen Deutschland * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende Dezember 2023 Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023

Den höchsten Anteil von Geflüchteten aus der Ukraine an der Gesamtbevölkerung hatte mit 3.445 Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Tschechien aufzuweisen.

Frankreich hat gemessen an der Bevölkerungszahl den geringsten Anteil. Das gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass bei Frankreich Daten zu Minderjährigen fehlen: nimmt man nur die Erwachsenen als Basis, gibt es in Frankreich 95 Begünstigte von vorübergehendem Schutz pro 100.000 EinwohnerInnen, in Italien (dem Staat mit dem nächstniedrigsten Wert) 182, in Tschechien (höchster Wert) 2.554.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2023 3 445 2 652 2 632 2 623 2 598 2 327 2 104 2 093 1 925 1 483 1 437 1 220 1 154 999 916 765 750 642 640 635 612 598 562 415 414 405 363 353 274 258 95* Frankreich Griechenland Italien Ungarn Malta Spanien Slowenien Schweden Portugal Kroatien Dänemark Belgien Luxemburg Niederlande Schweiz Rumänien Österreich Island Finnland Norwegen Liechtenstein Deutschland Irland Zypern Slowakei Lettland Polen Litauen Estland Bulgarien Tschechien * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Zahl der Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Ende Dezember 2023 (Bevölkerungsstand der Staaten von Jahresbeginn) Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2023

Seit Jahresbeginn ist die Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten insgesamt um 494.180 gestiegen. Den mit Abstand höchsten Zuwachs hatte Deutschland zu verzeichnen. Der größte Rückgang war in Tschechien zu beobachten.

Grafik: Veränderung der Personen mit vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2023 + 283 615 + 44 895 + 33 945 + 33 860 + 32 115 + 23 585 + 18 970 + 18 675 + 15 575 + 11 395 + 9 530 + 7 950 + 6 660 + 5 320 + 4 970 + 4 540 + 4 120 + 4 075 + 3 265 + 2 900 + 1 560 + 1 090 + 450 + 185 - 425 - 2 440 - 2 595 - 3 500 - 4 175 - 6 540 - 59 390 Deutschland Rumänien Spanien Norwegen Irland Bulgarien Finnland Slowakei Italien Belgien Litauen Lettland Zypern Griechenland Ungarn Niederlande Dänemark Kroatien Schweiz Portugal Island Slowenien Malta Liechtenstein Luxemburg Estland Schweden Frankreich Österreich Polen Tschechien Datenquelle: Eurostat Zu- bzw. Abnahme der Personen im jeweiligen Staat von Jahresende 2022 bis Ende Dezember 2023 Veränderung der Personen mit vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2023

98 Prozent der Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz waren Ende 2023 ukrainische Staatsangehörige. 62 Prozent waren weiblich, 38 männlich. Ein Drittel der Personen war minderjährig, zwei Drittel erwachsen.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 98 2 Ukraine andere Staaten 50 % nach Staatsangehörigkeit 62 38 weiblich männlich 50 % nach Geschlecht 25 8 25 36 6 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. 50 % nach Altersgruppen 16 17 47 21 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen 50 % nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen; fehlende Daten für Ungarn zu Altersgruppen und für Frankreich zu Minderjährigen Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteile in Prozent an den gesamten Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten Ende Dezember 2023 Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz

Erteilungen von vorübergehendem Schutz

Diese Zahlen beziehen sich auf alle Gewährungen von vorübergehendem Schutz, die im jeweiligen Zeitraum in den EU- und EFTA-Staaten erteilt wurden. Personen, denen in einem Staat Schutz gewährt wurde, können aber mittlerweile in andere Staaten weitergereist oder auch in die Ukraine zurückgekehrt sein.

Insgesamt gab es von März 2022 bis Ende 2023 in den EU- und EFTA-Staaten 5,55 Millionen Zuerkennungen von vorübergehendem Schutz für Vertriebene aus der Ukraine, 3,23 Millionen davon bereits im Zeitraum von März bis Juni 2022. 2023 wurde 1,11 Millionen Mal der Schutzstatus gewährt.

Die meisten Schutzgewährungen gab es 2023 im Jänner (115.730), die wenigsten im Dezember (49.560).

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr 4 440 005 1 109 735 2022 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Jahr Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Quartal 1 358 010 1 873 550 726 035 482 420 350 210 270 120 272 170 217 240 März 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Quartal Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Quartal
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Monat 243 260 202 345 180 970 151 840 122 755 115 730 102 470 107 290 73 570 86 000 88 430 88 285 85 945 82 020 83 700 69 975 49 560 Aug. 2022 Sept. Okt. Nov. Dez. Jän. 2023 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Anmerkung: Für März bis Juli 2022 sind keine vollständigen Monatsdaten für alle EU- und EFTA-Staaten verfügbar, da Daten zu Deutschland fehlen. Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Monat Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Monat

2022 wurden in Polen 1,57 Millionen Gewährungen von vorübergehendem Schutz registriert (davon 1,10 Millionen bereits im März und April). 2023 waren Deutschland (335.815 Schutzgewährungen) und Polen (237.475) die beiden Staaten mit der höchsten Anzahl.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 335 815 237 475 98 660 49 320 34 800 33 935 33 420 33 035 30 235 23 585 21 395 18 970 18 355 18 325 17 175 15 625 12 210 12 125 10 915 8 780 8 550 8 380 6 875 6 670 5 325 4 925 1 580 1 555 885 570 270 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Kroatien Griechenland Zypern Ungarn Dänemark Portugal Estland Schweden Lettland Litauen Belgien Frankreich Österreich Schweiz Finnland Italien Bulgarien Slowakei Irland Norwegen Spanien Niederlande Rumänien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz in Tausend Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022 1 567 905 795 265 458 915 161 030 150 110 147 340 110 175 104 775 101 930 90 640 84 910 72 050 69 580 65 450 63 355 57 230 47 405 45 225 41 870 38 135 33 540 32 905 29 925 21 530 19 275 12 620 7 480 5 090 2 305 1 630 420 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Ungarn Dänemark Norwegen Lettland Estland Finnland Schweden Portugal Belgien Litauen Irland Schweiz Frankreich Österreich Rumänien Slowakei Niederlande Bulgarien Italien Spanien Tschechien Deutschland Polen Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz in Tausend Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022

Der Anteil von männlichen Personen, die vorübergehenden Schutz erhalten haben, hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 34 auf 43 Prozent erhöht, jener von Erwachsenen von 64 auf 73 Prozent.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 2022/2023 99 99 1 1 2023 2022 Ukraine andere Staaten nach Staatsangehörigkeit 66 57 34 43 2023 2022 weiblich männlich nach Geschlecht 28 19 8 7 24 31 34 37 5 5 2023 2022 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. nach Altersgruppen 17 12 19 15 49 45 16 29 2023 2022 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen; fehlende Daten für Ungarn zu Altersgruppen und für Frankreich zu Minderjährigen Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil in Prozent an den gesamten Personen, denen im jeweiligen Jahr in den EU- und EFTA-Staaten vorübergehender Schutz gewährt wurde Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 2022 / 2023

Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen

Erst ab 2014 wurde in den EU- und EFTA-Staaten eine größere Anzahl an Asylanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen registriert. Der Großteil der Asylanträge im Jahr 2022 erfolgte in der Zeitspanne zwischen dem Beginn der russischen Invasion und dem Inkrafttreten der Regelungen über den vorübergehenden Schutz. 2023 wurden 16.475 Asylanträge von UkrainerInnen gestellt.

Grafik: Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008–2023 975 935 800 930 1 110 1 045 14 135 22 145 12 485 10 090 10 070 9 640 6 040 6 555 30 220 16 475 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gesamtasylanträge (Erst- und Folgeanträge) Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008 – 2023

2022 und 2023 wurden in Asylverfahren nur noch wenige Anträge von Personen aus der Ukraine abgelehnt. Erteilt wurde meist subsidiärer Schutz.

Grafik: Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014–2023 110 460 645 515 395 370 235 570 340 240* 200 1 170 1 480 1 250 1 035 445 515 710 310 175* 260 1 320 1 065 1 075 600 570 480 645 8 970 7 465* 2 995 9 040 12 445 14 625 11 195 11 915 9 785 9 555 1 875 935* humanitärer Schutz Ablehnungen 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 Asylgewährungen subsidiärer Schutz 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 * für 2023 nur erstinstanzliche Entscheidungen Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von Asyl, subsidiärem und humanitärem Schutz bzw. der Ablehnungen von Asylanträgen (erstinstanzliche und endgültige Entscheidungen) bis Ende September 2023 Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014 – 2023

Anmerkung: Daten für erstinstanzliche Asylentscheidungen liegen für 2023 derzeit bis zum 3. Quartal vor. Für Entscheidungen nach Beschwerdeverfahren gibt es noch keine Daten bei Eurostat.

Anmerkungen

Die in diesem Artikel verwendeten Daten wurden am 25.3. (vorübergehender Schutz) und 29.3.2024 (Asylanträge) von der Eurostat-Website abgerufen. Die Daten werden von Eurostat laufend aktualisiert. Es ist daher möglich, dass die in den Grafiken verwendeten Zahlen von den aktuell auf der Eurostat-Webseite angegebenen Werten geringfügig abweichen.

Die angegebenen Zahlen zum vorübergehenden Schutz beziehen sich auf alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (im Data-Browser von Eurostat werden hingegen in der Standardansicht nur die Personen aus Nicht-EU-Staaten angezeigt).

In den Statistiken von Eurostat sind alle angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet. Bei Berechnungen mit diesen gerundeten Daten können leichte Ungenauigkeiten entstehen (werden z.B. 10 Werte addiert, kann die Summe um ±20 vom tatsächlichen Wert abweichen).

Die Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine bis August 2022 kann nur unvollständig wiedergegeben werden, da nicht für alle EU- und EFTA-Staaten vollständige Daten bei Eurostat verfügbar sind. Für Deutschland – neben Polen der wichtigste Aufnahmestaat – fehlen Daten zu den Gewährungen und den Begünstigten von vorübergehendem Schutz bis Juli 2022. Für Ungarn sind Zahlen zu den Begünstigten erst ab Mai 2022, für Österreich ab Juli 2022 vorhanden.

Für Frankreich fehlen in den Eurostat-Statistiken zum vorübergehenden Schutz Zahlen zu Minderjährigen, da für sie keine eigene Aufenthaltsberechtigung ausgestellt wird. Beim Vergleich mit anderen Staaten ist daher zu berücksichtigen, dass die Daten zu Frankreich – abgesehen von einer sehr geringen Zahl an 14 bis 17-Jährigen – nur Erwachsene beinhalten. Für Ungarn fehlen Daten zur Altersstruktur der Personen mit vorübergehendem Schutz.