Durch die Grundversorgung wird in Österreich seit 2004 hilfs- und schutzbedürftigen Fremden eine Basisversorgung gewährt, wobei die Leistungen deutlich niedriger als in der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe sind. Anspruch auf Grundversorgung haben AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung und Personen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten – wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können – ebenfalls Grundversorgung. Die entsprechende Verordnung, durch die ukrainischen Staatsangehörigen und Personen, denen in der Ukraine internationaler Schutz gewährt worden war, in Österreich ein vorübergehendes (vorerst bis März 2023 befristetes) Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, trat mit 12.3.2022 in Kraft.
2022 erhielten von Jahresbeginn zunächst konstant etwa 30.000 Personen Leistungen aus der Grundversorgung. Mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ab Mitte März stieg die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen bis Ende Juni auf über 88.000 an. Damit wurde der bisherige Höchststand aus den ersten Monaten 2016 (damals waren ca. 86.000 Menschen in Grundversorgung) übertroffen. Im Juli gab es nun erstmals seit März keinen weiteren Anstieg der Personen mit Grundversorgung.
Herkunft der Personen mit Grundversorgung
Der Großteil der Menschen in Grundversorgung kommt momentan aus der Ukraine. Andere wichtige Herkunftsstaaten sind Syrien und Afghanistan.
Der Zuwachs bei den GrundversorgungsbezieherInnen geht ausschließlich auf Geflüchtete aus der Ukraine zurück. Die Zahl der Personen mit Grundversorgung aus anderen Staaten ist seit Jahresbeginn mit ca. 30.000 konstant geblieben.
Anmerkung: In der Asylstatistik des BMI ist nur für die Top 10 Herkunftsstaaten die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen einzeln angeführt. Für die Ukraine sind daher erst ab April 2022 Daten vorhanden.
Verteilung auf die Bundesländer
Von den insgesamt 88.211 Personen, die am 27.7.2022 Leistungen aus der Grundversorgung erhielten, wohnten 32.158 (36 Prozent) in Wien.
Die stärkste Zunahme bei den grundversorgten Personen hatte seit Anfang März in absoluten Zahlen Wien (plus 20.814 Personen) zu verzeichnen, prozentuell gesehen war es Niederösterreich. Den geringsten Zuwachs gab es in Kärnten.
Nimmt man die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, als Maßstab, so leben aktuell nur in Wien und im Burgenland mehr Personen mit Grundversorgung, als über die Quote vorgesehen wäre, in Kärnten und Tirol hingegen um 35 bzw. 32 Prozent weniger. Derzeit kann sich die Quotenerfüllung eines Bundeslandes allerdings rasch ändern: Kärnten hat z.B. Anfang März die Quote noch zu 99% erfüllt, liegt nun aber nur mehr bei 65%.
Eine Untererfüllung der Quote kann – muss aber nicht – bedeuten, dass es im betreffenden Bundesland zu wenig Unterbringungsplätze gibt. Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan fast zwei Drittel der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen. Außerdem ist zu beachten, dass Personen, die in einer Einrichtung des Bundes untergebracht sind, dem Bundesland, in dem sich die Einrichtung befindet, zugerechnet werden.
Unbegleitete Minderjährige
Am 1.7.2022 waren 1.622 unbegleitete Minderjährige (UMF) in Grundversorgung.
Anmerkung: Da nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf insbesondere vor 2021 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Die meisten unbegleiteten Minderjährigen stammten aus Syrien, Afghanistan, der Ukraine und Somalia.
Grundversorgung Bund-Länder
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.7.2022 5.144 Personen mit Grundversorgung untergebracht (vor allem AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren). Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder ist auf 83.100 angestiegen.
Anmerkungen
Derzeit veröffentlicht das Land Kärnten immer wieder auf ihrer Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält seit diesem Jahr auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).
Zusätzliche Daten stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.