2023 ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Anfang Jänner von 92.929 auf 84.849 (am 24. Mai) zurückgegangen.
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die meisten Menschen in Grundversorgung stammten Anfang Mai aus der Ukraine. Andere wichtige Herkunftsstaaten waren Syrien und Afghanistan.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nimmt seit September des letzten Jahres, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, langsam, aber kontinuierlich ab. Am 1.5.2023 erhielten 51.370 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung. Anfang Mai waren etwa 1.900 SyrerInnen weniger in Grundversorgung als zu Jahresbeginn 2023. Die Zahl der AfghanInnen ist in etwa gleichgeblieben.
Anmerkung: Von Jänner bis März 2022 sind Personen aus der Ukraine in der Kategorie "andere GVS-BezieherInnen" enthalten, da die Ukraine in diesem Zeitraum nicht zu den Top 10 Herkunftsstaaten zählte und daher in der BMI-Asylstatistik keine Daten angeführt wurden.
Verteilung auf die Bundesländer
Nur in Tirol und Vorarlberg ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Jahresbeginn gestiegen. In allen anderen Bundesländern gab es zum Teil deutliche Rückgänge.
41 Prozent der Personen, die aktuell Grundversorgung erhalten, wohnen in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wird derzeit nur von Wien übertroffen. Das Burgenland erreicht die Quote annähernd. Kärnten hingegen liegt um 42 Prozent darunter, Salzburg um 38.
Zu beachten ist allerdings, dass als Basis für die Quotenberechnung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan 60 Prozent der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.5.2023 waren 1.696 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Am Jahresbeginn 2023 waren es noch 2.280 gewesen.
Anmerkung: Da nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf insbesondere vor 2021 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Hauptherkunftsländer von UMF in Grundversorgung sind Syrien, Afghanistan, die Ukraine und Somalia.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.5.2023 3.045 Personen untergebracht. Zu Jahresbeginn war die Zahl noch mehr als doppelt so hoch gewesen (7.477 Personen). Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder hat sich von 85.452 Anfang Jänner auf 82.699 Anfang April reduziert.
2023 wurden von der BBU drei Quartiere neu eröffnet: Kindberg (Steiermark, im Jänner), Braunau (Oberösterreich, im März) und Linz (Oberösterreich, im Mai).
Aktuell gibt es daher 30 Bundesbetreuungseinrichtungen zur Unterbringung von grundversorgten Personen, davon zehn in Oberösterreich, je fünf in Niederösterreich und der Steiermark, vier in Kärnten, drei in Wien und je eine im Burgenland, in Salzburg und in Tirol. Vorarlberg ist das einzige Land ohne Bundesbetreuungsquartier. Die größte Bundesbetreuungsstelle befindet sich in Traiskirchen (mit einer vom BMI angegebenen Kapazität von 1.810 Personen).
Die meisten Personen in Bundesbetreuung waren Mitte März 2023 in Einrichtungen in Niederösterreich untergebracht (davon 877 in Traiskirchen).
Anmerkungen
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus.
Das Land Kärnten veröffentlicht wöchentlich auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält seit Anfang 2022 auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).