Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
2023 ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Anfang Jänner von 92.929 (dies war der höchste Wert seit Einführung der Grundversorgung im Jahr 2004) auf 79.491 am 13. September zurückgegangen.
Die meisten Menschen in Grundversorgung stammten Anfang August aus der Ukraine. Bei AsylwerberInnen und subsidiär Schutzberechtigten bildeten Mitte 2023 syrische Staatsangehörige die größte Gruppe, AfghanInnen die zweitgrößte.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nimmt seit September des letzten Jahres, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, kontinuierlich ab. Am 1.8.2023 erhielten 45.649 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung, das bedeutet einen Rückgang um fast 3.000 gegenüber dem Vormonat. Anfang August waren zwar weniger SyrerInnen in Grundversorgung als zu Jahresbeginn 2023, aber wieder mehr als in den beiden letzten Monaten. Die Zahl der AfghanInnen ist seit Jänner um 200 angestiegen.
Anmerkung: Von Jänner bis März 2022 sind Personen aus der Ukraine in der Kategorie "andere GVS-BezieherInnen" enthalten, da die Ukraine in diesem Zeitraum nicht zu den Top 10 Herkunftsstaaten zählte und daher in der BMI-Asylstatistik keine Daten angeführt wurden.
Die größte Zielgruppe unter den grundversorgten Personen bildeten seit April 2022 ukrainische Staatsangehörige. Während die Zahl der UkrainerInnen und die der AsylwerberInnen in Grundversorgung seit Jahresbeginn deutlich zurückgegangen sind, ist jene der subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten gestiegen.
Anmerkung: Korrekterweise müsste hier als Zielgruppe nicht „UkrainerInnen“, sondern „Vertriebene“ dargestellt werden, da sich unter UkrainerInnen auch einige AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus befinden. Für Vertriebene, die überwiegend, aber nicht ausschließlich ukrainische Staatsangehörige sind, liegen allerdings für 2023 keine Daten vor. Nicht dargestellt in der Grafik sind sonstige Personen in Grundversorgung.
Mitte 2016 waren noch mehr als 67.000 AsylwerberInnen in Grundversorgung. Nach einem Rückgang auf ca. 12.400 Personen gab es erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 wieder einen Anstieg. Obwohl 2022 fast 110.000 Erstasylanträge gestellt wurden, waren am Jahresende nur etwa 4.300 Asylsuchende mehr in Grundversorgung als zu Jahresbeginn. 2023 ging die Zahl auf 18.271 zurück.
Die meisten subsidiär Schutzberechtigten wurden in der Grundversorgung mit fast 10.000 Personen im Jahr 2018 verzeichnet. Derzeit beziehen 9.550 Personen mit subsidiärem Schutz Grundversorgungsleistungen.
Bei den Personen mit rechtskräftig negativem Asylbescheid, die Grundversorgung erhalten, ist seit Mitte 2021 ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten (für die Zeit von 2021 liegen keine Daten vor).
Verteilung auf die Bundesländer
In allen Bundesländern geht die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen zurück oder stagniert. Nur in Vorarlberg sind aktuell noch mehr Personen in Grundversorgung als zu Jahresbeginn, in Tirol etwa gleich viele.
41 Prozent der Personen, die Mitte September 2023 Grundversorgung erhielten, wohnten in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wird nur von Wien deutlich übertroffen. Das Burgenland erreicht die Quote annähernd. Kärnten hingegen liegt um 45 Prozent darunter, Salzburg um 38, Oberösterreich um 35.
Es ist zu beachten, dass als Basis für die Quotenberechnung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan 57 Prozent der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen.
Die meisten AsylwerberInnen waren in Oberösterreich, der Steiermark und Niederösterreich in Grundversorgung.
Hingegen wohnten 79 Prozent der subsidiär Schutzberechtigten, 66 Prozent der Asylberechtigten und 55 Prozent der Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren in Wien.
In sechs Bundesländern (Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Wien, Tirol und Salzburg) wurden Anfang Juli 2023 im Rahmen der Grundversorgung mehr UkrainerInnen als Personen aus allen anderen Staaten versorgt (in Niederösterreich kamen sogar drei Viertel aus der Ukraine). Den geringsten Anteil an UkrainerInnen (38 Prozent) hatte Kärnten aufzuweisen.
Unterbringung
Im Rahmen der Grundversorgung sind zwei Unterbringungsformen vorgesehen: die organisierte und die private Unterbringung. Bei der organisierten Unterbringung wird ein Wohnplatz in einem vom Bund oder Land zur Verfügung gestellten Quartier zugewiesen. Bei der privaten Unterbringung sucht sich die Person selbst eine Unterkunft und erhält über die Grundversorgung eine finanzielle Mietunterstützung bzw. stellen Privatpersonen Wohnraum für hilfsbedürftige Personen zur Verfügung. Die Möglichkeit zur privaten Unterbringung kann allerdings durch die Bundesländer eingeschränkt werden (insbesondere bei AsylwerberInnen).
Insgesamt wohnten österreichweit zu Jahresmitte 2023 36.797 Menschen in organisierten Unterkünften, 46.329 in privaten. Die Steiermark ist das Bundesland mit den meisten Personen in organisierter Unterbringung. 61 Prozent der privat wohnenden GrundversorgungsbezieherInnen entfielen auf Wien.
Die Zahl der privat wohnenden GrundversorgungsbezieherInnen stieg in der ersten Jahreshälfte 2022 stark an, vor allem, weil viele Geflüchtete aus der Ukraine in Privatquartieren untergebracht werden konnten. Seitdem sinkt der Anteil der Personen in privater Unterbringung wieder. Anfang Juli 2023 wohnten 44 Prozent der grundversorgten Personen in organisierten, 56 Prozent in privaten Unterkünften.
In Wien, das als einziges Bundesland seit Einführung der Grundversorgung im Jahr 2004 die private Unterbringung bevorzugt hatte, lebten am 1.7.2023 83 Prozent der LeistungsbezieherInnen privat. Auch in Niederösterreich wurden mehr Personen in privaten als in organisierten Unterkünften versorgt. In den anderen Bundesländern lag der Anteil der privaten Unterbringung bei 23 bis 38 Prozent.
AsylwerberInnen und Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren wohnten nur in Wien mehrheitlich in privaten Quartieren, subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigten neben Wien auch noch in Vorarlberg. UkrainerInnen waren in Wien, Kärnten, Ober- und Niederösterreich öfter in privaten als organisierten Unterkünften untergebracht.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.8.2023 waren 1.838 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Am Jahresbeginn 2023 erhielten noch 2.280 unbegleitete Minderjährige Grundversorgungsleistungen. Seit Mai steigt die Zahl der UMF allerdings wieder leicht an.
Anmerkung: Da nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf insbesondere vor 2021 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Hauptherkunftsländer von UMF in Grundversorgung sind Syrien, Afghanistan, die Ukraine und Somalia.
In Wien und Niederösterreich wurden Anfang Juli 2023 österreichweit die meisten UMF versorgt.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.8.2023 3.074 Personen untergebracht. Zu Jahresbeginn waren es noch 7.477 gewesen. Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder hat sich von 85.452 Anfang Jänner auf 77.671 Anfang August reduziert.
2023 wurden von der BBU bisher drei Quartiere neu eröffnet: Kindberg (Steiermark, im Jänner), Braunau (Oberösterreich, im März) und Linz (Oberösterreich, im Mai). Zwei Einrichtungen (St. Wolfgang in Oberösterreich und Wien Geiselbergstrasse) wurden geschlossen.
Von den aktuellen 28 Bundesbetreuungseinrichtungen liegen neun in Oberösterreich, je fünf in Niederösterreich und der Steiermark, vier in Kärnten, zwei in Wien und je eine im Burgenland, in Salzburg und in Tirol. Vorarlberg ist das einzige Land ohne Bundesbetreuungsquartier. Die größte Bundesbetreuungsstelle befindet sich in Traiskirchen (mit einer vom BMI angegebenen Kapazität von 1.810 Personen).