2023 ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen von Anfang Jänner bis Anfang März von 92.929 auf 88.987 zurückgegangen.
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die meisten Menschen in Grundversorgung stammten Anfang Feburar aus der Ukraine. Andere wichtige Herkunftsstaaten waren Syrien und Afghanistan.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nimmt seit September des letzen Jahres, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, leicht ab.
Verteilung auf die Bundesländer
Nur in Tirol und Vorarlberg waren Anfang März 2023 mehr Personen in Grundversorgung als am Jahresende 2022. In Wien war in den ersten beiden Monaten dieses Jahres erstmals wieder ein Rückgang bei den GrundversorgungsbezieherInnen zu beobachten.
40 Prozent der Personen, die aktuell Grundversorgung erhalten, wohnen in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wird derzeit nur von Wien übertroffen. Das Burgenland erreicht die Quote annähernd. Salzburg und Kärnten hingegen liegen um 38 Prozent darunter.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.2.2023 waren 1.914 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Am Jahresbeginn 2023 waren es noch 2.280 gewesen.
Anmerkung: Da nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf insbesondere vor 2021 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Hauptherkunftsländer von UMF in Grundversorgung sind derzeit Syrien, Afghanistan, die Ukraine und Somalia.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.2.2023 6.137 Personen untergebracht, die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder lag bei 85.416.
Anmerkungen
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus.
Das Land Kärnten veröffentlicht momentan wöchentlich auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält seit Anfang 2022 auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).