Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
2024 ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Jahresbeginn von 78.834 auf 74.699 Ende April zurückgegangen. Die meisten Menschen in Grundversorgung seit deren Einführung im Mai 2004 gab es Anfang Jänner 2023 (92.929 Personen).
Etwas mehr als die Hälfte der Menschen in Grundversorgung stammte Anfang April 2024 aus der Ukraine.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nimmt seit September 2022, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, kontinuierlich ab. Am 1.4.2024 erhielten 39.402 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung, das waren um 1.250 weniger als Anfang Jänner. Auch bei syrischen, afghanischen und GrundversorgungsbezieherInnen aus sonstigen Staaten gab es in den ersten drei Monaten des Jahres einen Rückgang.
Anmerkung: Von Jänner bis März 2022 sind Personen aus der Ukraine in der Kategorie „andere GVS-BezieherInnen“ enthalten, da die Ukraine in diesem Zeitraum nicht zu den Top 10 Herkunftsstaaten zählte und daher in der BMI-Asylstatistik keine Daten angeführt wurden.
Verteilung auf die Bundesländer
In Wien hat die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Jahresbeginn leicht zugenommen, in Vorarlberg blieb sie gleich, in allen anderen Bundesländern nahm sie ab.
43 Prozent der Personen, die am 24.4.2024 Grundversorgung erhielten, wohnten in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wurde Ende April 2024 nur von Wien deutlich übertroffen. Vorarlberg hat seine Quote kontinuierlich gesteigert und erreicht mittlerweile beinahe den Soll-Wert. Kärnten hingegen lag um 48, Salzburg um 42 und Oberösterreich um 40 Prozent unter der vorgesehenen Quote.
Es ist zu beachten, dass als Basis für die Quotenberechnung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan etwa die Hälfte der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.4.2024 waren 1.538 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung, das ist ein Rückgang von 347 UMF seit Jahresbeginn.
Anmerkung: Da für die Zeit vor 2022 nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve bis 2022 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Etwas mehr als die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen in Grundversorgung stammte Anfang April 2024 aus Syrien. Andere wichtige Herkunftsstaaten von UMF waren die Ukraine und Afghanistan.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.4.2024 1.882 Personen untergebracht, das waren um die Hälfte weniger als zu Jahresbeginn. Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder lag Anfang April bei 73.882 (1.184 weniger als Anfang Jänner).
Von den 19 der Anfang April 2024 aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen lagen fünf in Niederösterreich, vier in Kärnten, je drei in Oberösterreich und der Steiermark und je eine in Wien, im Burgenland, in Salzburg und Tirol. Vorarlberg ist das einzige Land ohne Bundesbetreuungsquartier. Die größte Bundesbetreuungsstelle befindet sich in Traiskirchen (mit einer vom BMI angegebenen Kapazität von 1.810 Personen).
Sechs Bundesbetreuungseinrichtungen waren bereits zu Jahresbeginn 2024 nicht belegt und dienten als Reservekapazitäten (Leoben, Frankenburg, Ohlsdorf, Mondsee, Hörsching und Traun). Mittlerweile wurden mit Graz-Puntigam und Braunau zwei weitere Quartiere stillgelegt.
Anmerkungen
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus.
Das Land Kärnten veröffentlicht regelmäßig auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält seit Anfang 2022 auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).
Die verwendeten Daten von BMI und Land Kärnten wurden am 24.4.2024 abgerufen.