Bei den angegebenen Daten für 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die endgültige Jahresstatistik wird vom Innenministerium üblicherweise Ende März veröffentlicht.
Asylantragszahlen pro Jahr und Monat
2025 wurden in Österreich 16.284 Asylanträge registriert.
2022 und 2023 gab es zwar eine hohe Anzahl an Asylanträgen, aber auch sehr viele Einstellungen von Asylverfahren (2022 42.491 Verfahrenseinstellungen, 2023 31.066), weil die Personen nach der Antragsstellung oft rasch in andere Staaten weiterreisten.
Erstantrag: erstmalig in Österreich gestellter Asylantrag
Zu den Erstanträgen zählen originäre Anträge (Antrag einer neu, aber nicht im Rahmen von Familiennachzug eingereisten Person), Anträge von Personen, denen im Rahmen von Familiennachzug die Einreise gestattet wurde, und Anträge für nachgeborene Kinder (in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten).
Mehrfachantrag: neuerlicher Asylantrag nach einer bereits erfolgten rechtskräftigen Entscheidung
Nur 49 Prozent der Asylanträge 2025 entfielen auf Personen, die neu nach Österreich eingereist sind (6.849 originäre Anträge, 1.049 Familiennachzug).
Die Zahl der Mehrfachanträge war mit 4.129 (25 Prozent aller Asylansuchen) höher als in den Vorjahren. Dies war auf vermehrte neuerliche Asylanträge von afghanischen Frauen, die zuvor nur subsidiären Schutz erhalten hatten, zurückzuführen, nachdem der Europäische Gerichtshof im Oktober 2024 festgestellt hatte, dass Frauen aus Afghanistan aufgrund der weitreichenden systematischen Diskriminierungen durch das Taliban-Regime Anspruch auf Asyl haben (vgl. BMI 24.5.2025). Mittlerweile sind die Mehrfachanträge von AfghanInnen allerdings wieder deutlich gesunken (von 430 im Jänner auf 75 im November bzw. 89 im Dezember).
Die Zahl der Erstasylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in der Asylstatistik des BMI nicht explizit angegeben, kann aber aus der Zahl der Erstasylanträge insgesamt abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder berechnet werden.
Im Dezember 2025 wurden 947 Asylanträge eingebracht, der niedrigste Wert seit Mai 2020. Die meisten Anträge gab es 2025 im Jänner (1.918).
46 Prozent der Asylansuchen im Dezember 2025 waren originäre Anträge, 27 Prozent Anträge für nachgeborene Kinder und 26 Prozent Mehrfachanträge. Nur 15 Anträge (1,6 Prozent) erfolgten in Zusammenhang mit Familiennachzug.
Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen ohne Geflüchtete aus der Ukraine hat im Laufe des Jahres 2025 um 8.409 Personen abgenommen. Am 1.1.2026 erhielten 22.911 nicht-ukrainische Personen Grundversorgung.
10.506 Personen waren AsylwerberInnen, um 2.666 weniger als Anfang Jänner 2025. Die Anzahl der AsylwerberInnen in Grundversorgung war zu Jahresbeginn 2026 auf dem niedrigsten Stand seit zumindest Ende 2013 (für die Zeit davor liegen keine Daten vor).
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen und Vertriebene aus der Ukraine (diese werden hier allerdings nicht berücksichtigt, da sie keine Asylanträge stellen müssen).
Insgesamt gab es am 1.1.2026 52.834 BezieherInnen von Grundversorgungsleistungen, davon stammten 29.923 aus der Ukraine.
Herkunftsstaaten
Die meisten Asylanträge wurden 2025 von AfghanInnen und SyrerInnen gestellt.
Betrachtet man nur die Erstasylanträge, so war Syrien der Hauptherkunftsstaat. Der Großteil der Mehrfachanträge stammte von afghanischen Staatsangehörigen.
72 Prozent der Personen, die 2025 erstmals einen Asylantrag in Österreich stellten, stammten aus einem asiatischen Staat (inklusive der Türkei), 15 Prozent aus einem afrikanischen, 6 Prozent aus einem europäischen und ein Prozent aus einem amerikanischen Herkunftsland. 5 Prozent waren Staatenlose oder Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
735 Erstasylanträge (6 Prozent der Erstanträge) entfielen auf Personen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“, davon 170 auf georgische, 145 auf marokkanische und 134 auf algerische Asylsuchende.
Von Personen aus Staaten, für dessen BürgerInnen eine visumsfreie Einreise nach Österreich möglich ist, wurden 638 Asylansuchen (5 Prozent aller Anträge) registriert. Die meisten davon kamen von georgischen, moldawischen und ukrainischen Staatsangehörigen.
Im BFA-Verfahrensgesetz bzw. in der Herkunftsstaaten-Verordnung sind sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ festgelegt, für deren Staatsangehörige ein beschleunigtes Asylverfahren vorgesehen ist. Im BFA-Verfahrensgesetz sind alle EU- und EFTA-Staaten sowie das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland als sichere Herkunftsstaaten definiert, in der Herkunftsstaaten-Verordnung weitere 18 Staaten (alle Balkanstaaten, Georgien, Armenien, Marokko, Algerien, Tunesien, Ghana, Benin, Senegal, Namibia, die Mongolei, Südkorea und Uruguay).
Die meisten Erstasylanträge hatten im Dezember 2025 SyrerInnen aufzuweisen, die meisten Mehrfach- und Gesamtanträge AfghanInnen (Syrien: 198 Erst- und 2 Mehrfachanträge, Afghanistan: 145 Erst- und 89 Gesamtanträge).
Von 2007 bis 2010 und 2013 war Russland das Herkunftsland mit der höchsten Asylantragszahl in Österreich, 2011 und 2012 war es Afghanistan. Seit 2014 wechselten sich Syrien und Afghanistan als Hauptherkunftsstaat ab.
In der Grundversorgung (ohne UkrainerInnen) bildeten SyrerInnen die größte Gruppe.
Hier sind neben AsylwerberInnen auch subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung und aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen inkludiert (nicht jedoch Vertriebene aus der Ukraine).
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurden 2025 701 Asylanträge eingebracht (das waren 4 Prozent aller Schutzansuchen).
Bei den hohen Asylantragszahlen von UMF in den Jahren 2021 bis 2023 ist zu beachten, dass viele von ihnen scheinbar nicht in Österreich geblieben und in andere Staaten weitergereist sind.
Der Großteil der UMF, die 2025 in Österreich um Asyl angesucht haben, war männlich und von 14 bis 17 Jahre alt. Der Herkunftsstaat mit den meisten Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen war Afghanistan.
Mit Ausnahme von 2024, als syrische Kinder und Jugendliche die größte Gruppe unter den UMF bildeten, kam die überwiegende Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen in den letzten Jahren aus Afghanistan.
Asylsuchende nach Geschlecht und Alter
Der Anteil von weiblichen Schutzsuchenden lag 2025 bei 41 Prozent.
Die Hälfte der 2025 gestellten Asylanträge entfiel auf Minderjährige. 3.152 waren begleitete, 701 unbegleitete Minderjährige und 4.257 in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten.
33 Prozent der Asylsuchenden war jünger als 7 Jahre (5.344 Anträge). Zweitgrößte Altersgruppe waren 18- bis 34-Jährige (4.987 Anträge bzw. 31 Prozent).
Das Verhältnis von männlichen Minderjährigen, weiblichen Minderjährigen, männlichen Erwachsenen und weiblichen Erwachsenen war 2025 relativ ausgeglichen (vor allem im Vergleich zu den Jahren 2021 bis 2023).
Entscheidungen in Asylverfahren
2025 gab es 8.246 rechtskräftige positive Asylentscheidungen, in 3.138 Entscheidungen wurde subsidiärer Schutz und in 533 ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen („humanitärer Aufenthaltstitel“) zuerkannt.
Insgesamt wurde Schutz 2025 deutlich seltener als in den Vorjahren vergeben.
Bei den erteilten humanitären Aufenthaltstiteln sind nur Personen berücksichtigt, denen der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen infolge eines Asylverfahrens erteilt wurde (Daten dazu sind allerdings erst ab 2020 verfügbar).
In der BMI-Asylstatistik wird die Zahl der rechtskräftigen Entscheidungen angegeben. Es ist in einzelnen Fällen möglich, dass es zu einer Person in einem Asylverfahren zwei positive Entscheidungen gibt, z.B. wenn in erster Instanz subsidiärer Schutz, nach einem Beschwerdeverfahren jedoch Asyl zuerkannt wurde.
Die mit Abstand meisten Zuerkennungen des Asylstatus betrafen 2025 AfghanInnen. Subsidiären Schutz erhielten am öftesten Personen aus Syrien.
1.256 syrische Staatsangehörige erhielten 2025 Asyl und 1.936 subsidiären Schutz, wobei der Großteil der Schutzgewährungen in der zweiten Jahreshälfte erfolgte (im ersten Halbjahr gab es nur 172 Gewährungen von Asyl und 82 von subsidiärem Schutz). 2024 lag die Zahl der Zuerkennungen von Asyl für SyrerInnen noch bei 12.478, jene der Gewährungen von subsidiärem Schutz bei 5.468.
„Sonstige“ Entscheidungen in Asylverfahren sind insbesondere Verfahrenseinstellungen, weil der/die Asylsuchende nicht mehr auffindbar und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen kann oder die Person freiwillig ausgereist ist. Die sonstigen Entscheidungen können als ein Indikator dienen, ob viele Personen in andere Staaten weitergereist sind. Die Zahl der tatsächlichen Weiterreisen kann aber durchaus um einiges höher sein, da es sowohl bei noch offenen wie auch bei bereits entschiedenen Verfahren möglich ist, dass sich der/die AntragstellerIn nicht mehr in Österreich aufhält. Zu beachten ist, dass ein Teil der Verfahrenseinstellungen im aktuellen Jahr auf bereits im Vorjahr (bzw. in Vorjahren) gestellte Asylanträge zurückgeht.
2025 gab es nur wenige (2.127) „sonstige“ Entscheidungen.
Offene Asylverfahren
Mit 31.12.2025 waren 22.556 Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, davon 13.714 in erster und 8.842 in zweiter Instanz.
Anmerkung: Bei den offenen Verfahren in 1. Instanz sind auch jene Verfahren inkludiert, die zwar bereits entschieden, aber noch nicht rechtskräftig sind.
Anmerkungen
Die im Text und in den Grafiken verwendeten Daten stammen großteils aus den Monats- und Jahresstatistiken des BMI (abgerufen am 23.1.2026).
In der BMI-Statistik fehlende Angaben wurden durch Daten von Statistik Austria (Asylanträge von Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bis 2023), von Eurostat (Asylanträge nach Altersgruppe bis 2020) und aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen (Asylanträge nach Antragsart für 2024, Zahlen zur Grundversorgung) ergänzt.
In der BMI-Asylstatistik werden seit 2022 Zahlen zu Asylanträgen für in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten (in der Statistik als „nachgeborene Kinder“ bezeichnet; Daten ab 2021 verfügbar) und Daten über die Zahl der Asylanträge, die weder im Rahmen von Familiennachzug noch für in Österreich geborene Kinder gestellt wurden („originäre Asylanträge“; Werte in der Asylstatistik ab 2015 verfügbar), angegeben. Fehlende Daten wurden, wenn möglich, berechnet (Familiennachzug: Erstanträge abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder; Familiennachzug und in Österreich geborene Kinder: Erstanträge minus originäre Anträge).
Auf eine Darstellung der in der Asylstatistik des BMI angegebenen Daten zu den negativen Asylentscheidungen wurde hier verzichtet, da diese Daten schwer zu interpretieren sind. In einem Asylverfahren können bis zu drei negative Entscheidungen getroffen werden (Asyl, subsidiärer Schutz, berücksichtigungswürdige Gründe), die in der Statistik einzeln gezählt werden. Die Gesamtzahl der „rechtskräftig negativen Entscheidungen“ ist daher wenig aussagekräftig, da sie zu einer Person mehrere negative Entscheidungen enthalten kann. Bei den „rechtskräftig negativen Asylentscheidungen“ wiederum sind auch Personen enthalten, denen zwar kein Asyl, aber ein anderer Schutzstatus (subsidiär, humanitär) gewährt wurde, und Asylsuchende, die im Zulassungsverfahren wegen Zuständigkeit eines anderen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgewiesen wurden.
Daten zu den negativen Entscheidungen in erster Instanz (auf Basis der BFA-Statistik und von parlamentarischen Anfragebeantwortungen) sind unter ⇒ Asylentscheidungen 2025 zu finden.