Geflüchtete aus der Ukraine in EU- und EFTA-Staaten 2023

Vorbemerkungen

Nach dem am 24.2.2022 begonnen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die EU am 4.3.2022 die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms aktiviert. Dadurch erhalten Vertriebene aus der Ukraine Schutz, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Der vorübergehende Schutz gilt vorerst bis März 2025.

Durchführungsbeschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine, Artikel 2:

Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt

(1) Dieser Beschluss gilt für die folgenden Gruppen von Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden:

a) ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,

b) Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und

c) Familienangehörige der unter den Buchstaben a und b genannten Personen.

(2) Die Mitgliedstaaten wenden entweder diesen Beschluss oder einen angemessenen Schutz nach ihrem nationalen Recht auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine an, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

(3) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2001/55/EG können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwenden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Bei allen Zahlen zum vorübergehenden Schutz in Frankreich ist zu berücksichtigen, dass diese im Gegensatz zu allen anderen Staaten nur Erwachsene beinhalten.

Begünstigte von vorübergehendem Schutz

Die folgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl der Personen, die in den EU- und EFTA-Staaten über einen aufrechten vorübergehenden Schutzstatus verfügen.

Ende August 2023 hatten 4,28 Millionen aus der Ukraine geflüchtete Personen in den EU- und EFTA-Staaten ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, 4,16 Millionen in den 27 EU- und 122.000 in den 4 EFTA-Staaten.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 3,75 3,99 3,76 3,82 3,93 4,02 4,11 4,02 4,08 4,13 4,18 4,23 4,28 0,0 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio. 3,0 Mio. 3,5 Mio. 4,0 Mio. 4,5 Mio. Sept. 2022 Okt. Nov. Dez. Jän. 2023 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz am Monatsende in Millionen Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten

Anmerkung: Die Entwicklung der Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz kann wegen fehlender Daten für einzelne Staaten erst ab Ende August 2022 dargestellt werden. Insbesondere für Deutschland sind Daten erst ab diesem Zeitpunkt bei Eurostat verfügbar.

Die meisten Personen mit vorübergehendem Schutz hielten sich Ende August 2023 in Deutschland (1,18 Millionen) und Polen (961.000) auf.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 Lux. 4 Tschechien 365 Belgien 70 Deutschland 1.176 Niederlande 132 Irland 93 Dänemark 37 Norwegen 53 Island 3 Schweden 41 Ungarn 33 Estland 36 Finnland 60 Litauen 72 Lettland 43 Polen 961 Rumänien 138 Slowakei 108 Portugal 57 Spanien 185 Frankreich* 67 Schweiz 65 Li. 1 Italien 160 Österreich 78 Malta 2 Kroatien 22 Slowenien 9 Zypern 18 Griechenland 26 Bulgarien 165 * Frankreich: nur Erwachsene EU-Staaten EFTA-Staaten Ukraine Personen mit vorübergehendem Schutz mehr als 500 Tsd. 100 - 500 Tsd. 50 - 100 Tsd. 10 - 50 Tsd bis 10 Tsd. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende August 2023 in Tausend Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023
Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 1 175 885 960 555 365 090 184 885 164 880 159 885 137 850 132 120 107 630 92 555 78 355 72 225 70 070 66 930* 65 405 60 105 56 710 52 605 42 840 41 175 36 890 35 780 32 750 25 735 22 330 17 920 8 870 4 190 3 325 1 850 520 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Ungarn Estland Dänemark Schweden Lettland Norwegen Portugal Finnland Schweiz Frankreich Belgien Litauen Österreich Irland Slowakei Niederlande Rumänien Italien Bulgarien Spanien Tschechien Polen Deutschland * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende August 2023 Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023

Den höchsten Anteil von Geflüchteten aus der Ukraine an der Gesamtbevölkerung hatte mit 3.472 Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Tschechien aufzuweisen.

Frankreich hat gemessen an der Bevölkerungszahl den geringsten Anteil. Das gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass bei Frankreich Daten zu Minderjährigen fehlen: nimmt man nur die Erwachsenen als Basis, gibt es in Frankreich 99 Begünstigte von vorübergehendem Schutz pro 100.000 EinwohnerInnen, in Italien und Griechenland (den beiden Staaten mit den nächstniedrigsten Werten) 179, in Tschechien (höchster Wert) 2.533.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2023 3 472 2 687 2 574 2 551 2 411 2 284 1 981 1 980 1 829 1 413 1 323 1 083 970 884 873 751 748 724 649 628 603 578 548 421 394 390 355 338 271 246 99* Frankreich Griechenland Italien Ungarn Malta Spanien Schweden Slowenien Portugal Kroatien Belgien Dänemark Luxemburg Rumänien Schweiz Niederlande Österreich Island Norwegen Finnland Liechtenstein Deutschland Irland Slowakei Zypern Lettland Bulgarien Polen Litauen Estland Tschechien * Frankreich: nur Erwachsene Anmerkung: Bevölkerungsstand der Staaten von Jahresbeginn 2022 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Zahl der Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Ende August 2023 Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2023

Seit Jahresbeginn ist die Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten insgesamt um 351.820 gestiegen. Den mit Abstand höchsten Zuwachs hatte Deutschland zu verzeichnen. Die größten Rückgänge waren in Tschechien, Österreich und Schweden zu beobachten (wobei anzumerken ist, dass der Grund dafür vermutlich eine Datenbereinigung ist, da sich in diesen drei Staaten die Zahl der Begünstigten von Februar auf März 2023 markant reduziert hat, seitdem aber wieder angestiegen ist).

Grafik: Veränderung der Personen mit vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2023 + 208 045 + 36 895 + 23 850 + 22 300 + 22 060 + 19 050 + 17 495 + 14 890 + 14 085 + 12 080 + 6 975 + 6 860 + 6 800 + 5 310 + 4 730 + 4 205 + 3 840 + 3 360 + 2 585 + 1 195 + 1 010 + 790 + 335 + 135 - 465 - 785 - 1 500 - 2 605 - 5 130 - 9 235 - 67 340 Deutschland Rumänien Spanien Niederlande Irland Norwegen Bulgarien Finnland Italien Slowakei Lettland Belgien Litauen Zypern Dänemark Griechenland Ungarn Kroatien Schweiz Slowenien Island Portugal Malta Liechtenstein Luxemburg Polen Frankreich Estland Schweden Österreich Tschechien Datenquelle: Eurostat Zu- bzw. Abnahme der Personen im jeweiligen Staat von Jahresende 2022 bis Ende August 2023 Veränderung der Personen mit vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2023

98 Prozent der Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz waren Ende August 2023 ukrainische Staatsangehörige. 63 Prozent waren weiblich, 37 männlich. Ein Drittel der Personen war minderjährig, zwei Drittel erwachsen.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 98 2 Ukraine andere Staaten 50 % nach Staatsangehörigkeit 63 37 weiblich männlich 50 % nach Geschlecht 26 8 25 36 6 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. 50 % nach Altersgruppen 16 17 47 20 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen 50 % nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen; fehlende Daten zu Irland (Geschlecht, Alter), Ungarn (Alter); Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteile in Prozent an den gesamten Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten Ende August 2023 Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz

Erteilungen von vorübergehendem Schutz

Diese Zahlen beziehen sich auf alle Gewährungen von vorübergehendem Schutz, die im jeweiligen Zeitraum in den EU- und EFTA-Staaten erteilt wurden. Personen, denen in einem Staat Schutz gewährt wurde, können aber mittlerweile in andere Staaten weitergereist oder auch in die Ukraine zurückgekehrt sein.

Insgesamt gab es in den EU- und EFTA-Staaten 5,19 Millionen Zuerkennungen von vorübergehendem Schutz für Vertriebene aus der Ukraine. Der Großteil davon erfolgte von März bis Juni 2022. Zuletzt lag die Zahl der monatlichen Schutzgewährungen pro Monat bei 85.000 bis 90.000.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr 4 440 895 747 470 2022 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Jahr (bis Ende August 2023) Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Quartal 1 358 285 1 874 075 726 090 482 450 350 085 269 975 März 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Quartal Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Quartal
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Monat 243 290 202 405 181 045 151 840 122 735 115 640 102 495 107 245 73 555 85 890 88 425 88 305 85 915 Aug. 2022 Sept. Okt. Nov. Dez. Jän. 2023 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Anmerkung: Für März bis Juli 2022 sind keine vollständigen Monatsdaten für alle EU- und EFTA-Staaten verfügbar, da Daten zu Deutschland fehlen. Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Monat Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Monat

2022 wurden in Polen 1,57 Millionen Gewährungen von vorübergehendem Schutz registriert (davon 1,10 Millionen bereits im März und April). Heuer waren bisher Deutschland (189.920 Schutzgewährungen bis Ende August) und Polen (169.415) die beiden Staaten mit der höchsten Anzahl.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 189 920 169 415 72 760 40 170 23 835 22 055 21 295 20 630 19 080 18 910 17 495 14 890 13 410 12 250 12 145 10 820 10 380 9 135 8 320 6 420 6 145 5 955 5 315 5 255 4 110 4 025 1 090 1 000 610 430 190 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Kroatien Griechenland Ungarn Zypern Portugal Dänemark Estland Schweden Litauen Lettland Belgien Frankreich Österreich Schweiz Finnland Bulgarien Italien Norwegen Slowakei Niederlande Irland Spanien Rumänien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz in Tausend (bis Ende August 2023) Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022 1 567 905 795 265 458 915 161 030 150 110 147 340 110 175 104 775 101 930 90 640 84 910 72 050 70 495 65 450 63 355 57 230 47 385 45 225 41 870 38 135 33 540 32 905 29 925 21 530 19 275 12 620 7 480 5 090 2 305 1 630 420 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Ungarn Dänemark Norwegen Lettland Estland Finnland Schweden Portugal Belgien Litauen Irland Schweiz Frankreich Österreich Rumänien Slowakei Niederlande Bulgarien Italien Spanien Tschechien Deutschland Polen Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz in Tausend Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022

2023 war der Anteil der männlichen und der erwachsenen Personen, die vorübergehenden Schutz erhalten haben, höher als im Vorjahr.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 99 99 1 1 2023 2022 Ukraine andere Staaten nach Staatsangehörigkeit 65 57 35 43 2023 2022 weiblich männlich nach Geschlecht 25 19 7 7 22 29 37 39 8 6 2023 2022 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. nach Altersgruppen 16 12 17 14 49 45 19 28 2023 2022 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen; fehlende Daten zu Irland (Geschlecht, Alter), Ungarn (Alter); Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteile in Prozent an den gesamten Personen, denen im jeweiligen Jahr in den EU- und EFTA-Staaten vorübergehender Schutz gewährt wurde (bis Ende August 2023) Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz

Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen

Erst ab 2014 wurde in den EU- und EFTA-Staaten eine größere Anzahl an Asylanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen registriert. Der Großteil der Asylanträge im Jahr 2022 erfolgte in der kurzen Zeitspanne zwischen dem Beginn der russischen Invasion und dem Inkrafttreten der Regelungen über den vorübergehenden Schutz. In diesem Jahr wurden bis Ende Juli 9.260 Asylanträge von UkrainerInnen gestellt.

Grafik: Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008–2023 975 935 800 930 1 110 1 045 14 135 22 145 12 485 10 090 10 070 9 640 6 040 6 530 29 905 9 260 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gesamtasylanträge (Erst- und Folgeanträge) bis Ende Juli 2023 Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008 – 2023

2022 und 2023 wurden in Asylverfahren nur noch wenige Anträge von Personen aus der Ukraine abgelehnt. Erteilt wurde meist subsidiärer Schutz.

Grafik: Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014–2023 105 410 480 405 305 280 185 490 265 145 175 1 155 1 410 1 205 805 175 230 375 205 120 250 1 250 965 935 530 500 450 590 7 425 5 545 2 330 6 625 8 785 10 460 7 720 8 340 6 875 6 975 1 025 590 humanitärer Schutz Ablehnungen 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 Asylgewährungen subsidiärer Schutz 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von Asyl, subsidiärem, humanitärem Schutz bzw. Ablehnungen von Asylanträgen bis Ende Juni 2023 Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014 – 2023

Anmerkungen

Die in diesem Artikel verwendeten Daten wurden am 24.10.2023 von der Eurostat-Website abgerufen. Die Daten werden von Eurostat laufend aktualisiert. Es ist daher möglich, dass die in den Grafiken verwendeten Zahlen von den aktuell auf der Eurostat-Webseite angegebenen Werten geringfügig abweichen.

Die angegebenen Zahlen zum vorübergehenden Schutz beziehen sich auf alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (im Data-Browser von Eurostat werden hingegen in der Standardansicht nur die Personen aus Nicht-EU-Staaten angezeigt).

In den Statistiken von Eurostat sind alle angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet. Bei Berechnungen mit diesen gerundeten Daten können leichte Ungenauigkeiten entstehen (werden z.B. 10 Werte addiert, kann die Summe um ±20 vom tatsächlichen Wert abweichen).

Die Gesamtzahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz für 2023 wurde aus der Summe der gerundeten Monatsdaten berechnet.

Die Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine bis August 2022 kann nur unvollständig wiedergegeben werden, da nicht für alle EU- und EFTA-Daten vollständige Daten bei Eurostat verfügbar sind. Für Deutschland – neben Polen der wichtigste Aufnahmestaat – fehlen Daten zu den Gewährungen und den Begünstigten von vorübergehendem Schutz bis Juli 2022. Für Ungarn sind Zahlen zu den Begünstigten erst ab Mai 2022, für Österreich ab Juli 2022 vorhanden.

Für Frankreich fehlen in den Eurostat-Statistiken zum vorübergehenden Schutz Zahlen zu Minderjährigen, da für sie keine eigene Aufenthaltsberechtigung ausgestellt wird. Beim Vergleich mit anderen Staaten ist daher zu berücksichtigen, dass die Daten zu Frankreich – abgesehen von einer sehr geringen Zahl an 14 bis 17-Jährigen – nur Erwachsene beinhalten.

Für Irland fehlen Daten zur Alters- und Geschlechtsstruktur der Personen mit vorübergehendem Schutz, für Ungarn jene zur Altersstruktur.