Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Anfang September 2025 erhielten 55.923 Personen in Österreich Leistungen aus der Grundversorgung, um 12.238 weniger als zu Jahresbeginn.
Die meisten Menschen in Grundversorgung seit deren Einführung (im Mai 2004) gab es Anfang Jänner 2023 (92.929 Personen).
56 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen stammten am 1.9.2025 aus der Ukraine, 23 Prozent aus Syrien.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nahm 2025 bis Anfang September um 5.679 ab, jene der SyrerInnen um 2.184, der AfghanInnen um 1.573 und der Personen aus anderen Staaten um 2.802.
Die größte Gruppe unter den grundversorgten Personen bildeten zu Jahresmitte 2025 Vertriebene aus der Ukraine. Die Zielgruppen der AsylwerberInnen und der subsidiär Schutzberechtigten und AsylwerberInnen waren in etwa gleich groß.
Anmerkung: Von den UkrainerInnen in Grundversorgung haben die meisten einen Vertriebenenstatus, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit sonstigem Status. Neben den dargestellten Zielgruppen gibt es allerdings noch andere Personen in der Grundversorgung (z.B. nicht abschiebbare Personen), die wegen fehlender Daten in der Grafik nicht berücksichtigt werden konnten.
Die Zahl der AsylwerberInnen in Grundversorgung war Anfang Juli 2025 auf dem niedrigsten Stand seit zumindest Ende 2013 (für die Zeit davor liegen keine Daten vor).
Bei den subsidiär Schutzberechtigten, bei denen Ende 2024 ein Höchststand erreicht wurde, gab es im ersten Halbjahr 2025 wieder einen merkbaren Rückgang.
Durch rückläufige Zahlen bei den Asylanerkennungen ist die Zahl der Asylberechtigten in Grundversorgung seit Oktober 2024 von über 4.300 auf weniger als 1.200 im Juli 2025 zurückgegangen.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nahm seit September 2022 kontinuierlich ab. Anfang September 2025 erhielten 31.162 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung.
Verteilung auf die Bundesländer
2025 gab es in der ersten Jahreshälfte in allen Bundesländern einen Rückgang der GrundversorgungsbezieherInnen.
44 Prozent der Personen, die am 1.7.2025 Grundversorgung erhielten, wohnten in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wurde Anfang Juli 2025 nur von Wien deutlich (um mehr als das Doppelte) übertroffen. Von den anderen Bundesländern erreichte Vorarlberg noch am ehesten den Soll-Wert. Tirol, Kärnten und Oberösterreich hingegen lagen um mehr als 40 Prozent unter der vorgesehenen Quote.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan etwa die Hälfte der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen. Das ist auch ein Grund dafür, dass der Unterschied in der Quotenerfüllung zwischen Wien und den restlichen Bundesländern zuletzt trotz freier Unterbringungsplätze (durch die aktuell geringen Asylantragszahlen und dem kontinuierlichen Rückgang der GrundversorgungsbezieherInnen) sogar größer geworden ist.
Es ist zu beachten, dass als Basis für die Quotenberechnung nach der Grundversorgungsvereinbarung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Im Februar 2025 waren die meisten AsylwerberInnen in Oberösterreich in Grundversorgung. Subsidiär Schutz- und Asylberechtigte wohnten überwiegend in Wien.
Unterbringung
Im Rahmen der Grundversorgung sind zwei Unterbringungsformen vorgesehen: die organisierte und die private Unterbringung. Bei der organisierten Unterbringung wird ein Wohnplatz in einem vom Bund oder Land zur Verfügung gestellten Quartier zugewiesen. Bei der privaten Unterbringung sucht sich die Person selbst eine Unterkunft und erhält über die Grundversorgung eine finanzielle Mietunterstützung bzw. stellen Privatpersonen Wohnraum für hilfsbedürftige Personen zur Verfügung. Die Möglichkeit zur privaten Unterbringung kann allerdings durch die Bundesländer eingeschränkt werden (insbesondere bei AsylwerberInnen).
Lange wurden Personen in Grundversorgung mehrheitlich in organisierten Unterkünften versorgt. Das änderte sich Anfang 2022, als viele Geflüchtete aus der Ukraine in Privatquartieren untergebracht werden konnten. Mitte 2025 wohnten 31.311 Personen (54 Prozent) in einer privaten, 27.108 (46 Prozent) in einer organisierten Unterkunft.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.9.2025 waren 1.393 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Das war ein Rückgang von 197 Minderjährigen seit Beginn des Jahres.
Der Anstieg der UMF in Grundversorgung von 1.218 Anfang Juni auf 1.415 Anfang Juli war laut Auskunft des BMI auf Datenkorrekturen und -bereinigungen zurückzuführen.
44 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen in Grundversorgung stammten aus Syrien, 32 Prozent aus der Ukraine und 12 Prozent aus Afghanistan.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich kann der Bund Personen mit rechtskräftig negativem Asylbescheid in Bundesbetreuungsstellen unterbringen. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren Anfang September 2025 1.268 Personen untergebracht, die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder lag bei 54.655.
Von den 8 aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen liegen je zwei in Niederösterreich (Traiskirchen, Schwechat/Flughafen) und in Oberösterreich (Thalham und Bad Kreuzen) sowie je eine in Kärnten (Finkenstein), der Steiermark (Graz-Andritz), Salzburg (Bergheim) und Tirol (Fieberbrunn). Neben Vorarlberg, das als einziges Bundesland kein Bundesbetreuungsquartier hat, gibt es aktuell auch in Wien und im Burgenland keine aktiven Unterbringungseinrichtungen.
Die Einrichtung in Villach wurde im Februar 2025 stillgelegt. Die zuletzt nur noch als Reservekapazitäten dienenden Quartiere in Korneuburg und Frankenburg wurden endgültig geschlossen.
Anmerkungen
Die Daten zur Grundversorgung für 2025 stammen aus den monatlichen Asylstatistiken des BMI (abgerufen am 21.9.2025). Die Monatsstatistiken für die Vorjahre sind allerdings nicht mehr auf der Webseite abrufbar, da sie vom BMI nach Veröffentlichung der endgültigen Jahresstatistik entfernt wurden.
In der Jahresstatistik 2024 sind die Daten zur Zahl der Personen in der Grundversorgung des Bundes bzw. der Länder für 1.1.2025 offensichtlich fehlerhaft, daher wurden für dieses Datum die Angaben aus der Parlamentarischen Anfragebeantwortung 630/GP28 verwendet.
Das Land Kärnten veröffentlichte bis 2024 auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern (diese Statistiken sind jedoch nicht mehr abrufbar).
Detaildaten zur Grundversorgung in den Bundesländern, zu Zielgruppen und Unterbringungsarten mit Stand von Februar bzw. März 2025 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen, jene vom 1.7.2025 wurden direkt beim BMI erfragt.
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus.